Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform (Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene)
Beschreibung
Sorgeberechtigte haben bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen einen Anspruch auf Hilfe (zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Art und Umfang der Hilfe richten sich unter Einbeziehung des engeren sozialen Umfeldes des Kindes oder des Jugendlichen nach dem erzieherischen Bedarf im Einzelfall.
Die letztlich zu gewährende Hilfe wird in einem sog. Hilfeplanverfahren ermittelt, an dem zumindest die Personensorgeberechtigten, das Kind oder der Jugendliche und das örtlich zuständige Jugendamt beteiligt sind.
Eine Möglichkeit hierbei ist die stationäre Betreuung in einem Heim bzw. die stationäre Erziehung in einer sonstigen betreuten Wohnform.
Hierunter ist eine Vielfalt von Betreuungsformen zu verstehen: Kinder- und Jugendheime, Jugendwohngruppen, familienanaloge bzw. familienintegrative Wohnformen, betreutes Einzelwohnen, Wochengruppen, Intensivgruppen, Projektstellen im In- und Ausland, gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder, Inobhutnahmestellen usw.
Grundsätzlich zielt das SGB VIII darauf ab, junge Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu erziehen.
Stationäre Erziehung soll Kinder und Jugendliche durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern. Je nach Alter und Entwicklungsstand des jungen Menschen sowie entsprechend den Möglichkeiten der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie gibt das Gesetz 3 Optionen vor:
- die Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen
- die Erziehung in einer anderen Familie vorzubereiten
- eine auf längere Zeit angelegte Lebensform zu bieten und auf ein selbstständiges Leben vorzubereiten
Jugendliche sollen zudem in Fragen der Ausbildung und Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung beraten und unterstützt werden.
Die Erziehungsziele im Detail bleiben dem o. a. Hilfeplanverfahren vorbehalten.
Jungen Volljährigen soll Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung gewährt werden, wenn und solange die Hilfe aufgrund der individuellen Situation des jungen Menschen notwendig ist. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt.
Hierunter fällt ggf. auch die Heimerziehung bzw. die Erziehung in einer sonstigen betreuten Wohnform.
Zuständigkeit
Ansprechpartner/-innen finden Sie bei dem für Sie örtlich zuständigen Jugendamt.
Ansprechpartner
Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
63061 Offenbach am Main
(Rathaus)
Öffnungszeiten
Dienstag von 09.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 09.00 bis 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 069 80652233
E-Mail: jugendamt@offenbach.de
Stadt Offenbach - Jugendamt
Beschreibung
Das Jugendamt unterstützt Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
Die Gesetzliche Grundlage ist das SGB VIII. Daraus ergeben sich vielfältige Angebote und Dienstleistungen, die in unterschiedlichen Abteilungen bearbeitet werden.
Ansprechpartner und Öffnungszeiten finden Sie unter der jeweiligen Dienstleistung.
Adresse
Hausanschrift
Platz der Deutschen Einheit 4
63065 Offenbach am Main
(Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111)
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Abteilungen.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Jugendamt
Beschreibung
Das Jugendamt unterstützt Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
Die Gesetzliche Grundlage ist das SGB VIII. Daraus ergeben sich vielfältige Angebote und Dienstleistungen, die in unterschiedlichen Abteilungen bearbeitet werden.
Ansprechpartner und Öffnungszeiten finden Sie unter der jeweiligen Dienstleistung.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Abteilungen.
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
§§ 1, 13, 19, 27, 33, 34, 35, 35a, 36 und 41 SGB VIII (Sozialgesetzbuch - Achtes Buch)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Kinderheim, Jugendhilfemaßnahme, Hilfe zur Erziehung, Heimerziehung, Jugendhilfe, Jugendamt, Betreutes Wohnen, Heimplatz