Hilfe zur Gesundheit Bewilligung

    Sozialhilfe

    Beschreibung

    Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten. Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

    Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

    • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung
    • als Sachleistung
    • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes
    • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden

    Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen Trägern (Landkreise und Kreisfreien Städte) sowie dem überörtlichen Träger (Landeswohlfahrtsverband Hessen) der Sozialhilfe.

    Die Sozialhilfe gliedert sich in 7 Unterbereiche. Nähere Informationen finden sie unter folgenden Stichworten.

    • Hilfe zum Lebensunterhalt
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
    • Hilfen zur Gesundheit
    • Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
    • Hilfe zur Pflege
    • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
    • Hilfe in anderen Lebenslagen

    Hinweise für Darmstadt: Hilfe zum Lebensunterhalt

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem 3. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwöf (SGB XII) ist eine bedarfsorientierte soziale Leistung zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums und bildet neben dem Bürgergeld (SGB II) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GruSi) die unterste Ebene im Netz der sozialen Sicherung.

    Hilfe zum Lebensunterhalt können Darmstädter Bürgerinnen und Bürger erhalten, welche sich in einer persönlichen Notsituation befinden oder nicht mehr selbst für ein menschenwürdiges Existenzminimum sorgen können und

    • für mindestens 6 Monate (aber nicht auf Dauer) weniger als drei Stunden täglich arbeiten können oder
    • Kinder unter 15 Jahren ohne Erziehungsberechtigte in angrenzenden Leistungsbereichen oder wenn das Kind nicht bei den Eltern wohnt oder
    • bei Aufenthalt in einer stationären Einrichtung.

    Hinweise für Darmstadt: Hilfe zum Lebensunterhalt

    Die Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU) nach dem 3. Kapitel Sozialgesetzbuch Zwöf (SGB XII) ist eine bedarfsorientierte soziale Leistung zur Sicherstellung des soziokulturellen Existenzminimums und bildet neben dem Bürgergeld (SGB II) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GruSi) die unterste Ebene im Netz der sozialen Sicherung.

    Hilfe zum Lebensunterhalt können Darmstädter Bürgerinnen und Bürger erhalten, welche sich in einer persönlichen Notsituation befinden oder nicht mehr selbst für ein menschenwürdiges Existenzminimum sorgen können und

    • für mindestens 6 Monate (aber nicht auf Dauer) weniger als drei Stunden täglich arbeiten können oder
    • Kinder unter 15 Jahren ohne Erziehungsberechtigte in angrenzenden Leistungsbereichen oder wenn das Kind nicht bei den Eltern wohnt oder
    • bei Aufenthalt in einer stationären Einrichtung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Rat- und Hilfesuchende können sich unmittelbar an das Sozialamt ihres Wohnortes oder des Landkreises wenden.

    Ansprechpartner

    Wissenschaftsstadt Darmstadt - Amt für Soziales und Prävention, Abteilung Existenzsicherung SGB XII

    Adresse

    Hausanschrift

    Frankfurter Straße 71

    64293 Darmstadt

    (-)

    Öffnungszeiten

    Wochentag  Montag bis Freitag;Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 15.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Darmstadt: Hilfe zum Lebensunterhalt

    Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin.

    Hinweise für Darmstadt: Hilfe zum Lebensunterhalt

    Nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter bzw. der zuständigen Sachbearbeiterin.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Sozialamt, Notlage, Sozialfürsorge, Hilfeleistung, Sozialleistung, Soziale Grundsicherung, Sozialhilfe, Arbeitslosigkeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)