Schülerbeförderung
Beschreibung
Träger der Schülerbeförderung sind die Gemeinden, die Schulträger sind, d. h. die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Sie sind für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler zuständig.
Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben die Schülerinnen und Schüler der Grundschule sowie der Mittelstufe (Sekundarstufe I.); hierzu zählt in der Regel auch das erste Jahr der Berufsschule (Grundstufe). Schüler und Schülerinnen der Oberstufe (Sekundarstufe II.) haben keinen Anspruch auf Schülerbeförderung.
Eine Kostenübernahme für die Schülerbeförderung kommt erst bei einer Mindestlänge des Schulwegs in Betracht: Der Schulweg der Grundschülerinnen und -schüler muss über 2 Kilometer lang sein, bei Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 5 muss dieser eine Länge von über 3 Kilometer haben. Nur wenn der Schulweg eine besondere Gefährdung darstellt oder die Schülerin oder der Schüler behindert ist, kann auch eine Kostenerstattung für eine kürzere Wegstrecke erfolgen.
In der Regel hat der Schulträger die Schülerbeförderung über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) abzuwickeln.
Erstattet werden die Kosten für den Weg von der Wohnung zur zuständigen Schule. Für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen werden die Kosten für den Schulweg zur nächstgelegenen Schule, an welcher der gewünschte Abschluss am Ende der Mittelstufe erreicht werden kann, erstattet. Entscheiden sich die Eltern für den Besuch einer anderen als der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule, so werden maximal die Kosten erstattet, die beim Besuch der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule entstanden wären.
Hinweise für Kirchhain: Schülerbeförderung
Im Team Schülerbeförderung werden Aufgaben entsprechend den Rechtsgrundlagen der Schülerbeförderung nach § 161 Hess. Schulgesetz (HSchG) bearbeitet. Dies sind im Wesentlichen:
- Erstattung der Schülerbeförderungskosten gem. § 161 HSchG
- Bestellung und Ausgabe des Schüler-Ticket-Hessen (STH)
- Organisation, Umsetzung und Abrechnung der freigestellten Schülerverkehre
- Organisation und Abrechnung der Fahrten zum Turn- und Schwimmunterricht und zur Jugendverkehrsschule u. a.
Anträge und Formular finden Sie hier: https://www.rmv.de/c/de/start/marburg-biedenkopf/schuelerbefoerderung/formulare-und-antraege
Im Team Schülerbeförderung werden Aufgaben entsprechend den Rechtsgrundlagen der Schülerbeförderung nach § 161 Hess. Schulgesetz (HSchG) bearbeitet. Dies sind im Wesentlichen:
- Erstattung der Schülerbeförderungskosten gem. § 161 HSchG
- Bestellung und Ausgabe des Schüler-Ticket-Hessen (STH)
- Organisation, Umsetzung und Abrechnung der freigestellten Schülerverkehre
- Organisation und Abrechnung der Fahrten zum Turn- und Schwimmunterricht und zur Jugendverkehrsschule u. a.
Anträge und Formular finden Sie hier: https://www.rmv.de/c/de/start/marburg-biedenkopf/schuelerbefoerderung/formulare-und-antraege
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An den kommunalen Schulträger (in der Regel ist dies der Landkreis bzw. die Stadt).
Ansprechpartner
Organisationen Marburg-Biedenkopf - Team Schülerbeförderung
Aktuelles
Beschreibung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr und nach Vereinbarung.
Bitte beachten Sie etwaige Ausnahmen innerhalb einzelner Bereiche bzw. bei bestimmten Leistungen der Kreisverwaltung.
Für Leistungen der Kfz-Zulassungs- und der Fahrerlaubnisbehörde steht eine Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 23.08.2013
Stichwörter
Schülerbeförderung, Fahrtkostenerstattung, Schulweg, Schülerzeitkarten, HKM, Schülerfahrtkosten