Schülerbeförderung Durchführung

    Schülerbeförderung

    Beschreibung

    Träger der Schülerbeförderung sind die Gemeinden, die Schulträger sind, d. h. die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Sie sind für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler zuständig.

    Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben die Schülerinnen und Schüler der Grundschule sowie der Mittelstufe (Sekundarstufe I.); hierzu zählt in der Regel auch das erste Jahr der Berufsschule (Grundstufe). Schüler und Schülerinnen der Oberstufe (Sekundarstufe II.) haben keinen Anspruch auf Schülerbeförderung.

    Eine Kostenübernahme für die Schülerbeförderung kommt erst bei einer Mindestlänge des Schulwegs in Betracht: Der Schulweg der Grundschülerinnen und -schüler muss über 2 Kilometer lang sein, bei Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 5 muss dieser eine Länge von über 3 Kilometer haben. Nur wenn der Schulweg eine besondere Gefährdung darstellt oder die Schülerin oder der Schüler behindert ist, kann auch eine Kostenerstattung für eine kürzere Wegstrecke erfolgen.

    In der Regel hat der Schulträger die Schülerbeförderung über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) abzuwickeln.

    Erstattet werden die Kosten für den Weg von der Wohnung zur zuständigen Schule. Für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen werden die Kosten für den Schulweg zur nächstgelegenen Schule, an welcher der gewünschte Abschluss am Ende der Mittelstufe erreicht werden kann, erstattet. Entscheiden sich die Eltern für den Besuch einer anderen als der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule, so werden maximal die Kosten erstattet, die beim Besuch der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule entstanden wären.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An den kommunalen Schulträger (in der Regel ist dies der Landkreis bzw. die Stadt).

    Ansprechpartner

    Gemeinde Höchst i. Odw. - FB 5.1 - Sicherheit & Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Montmelianer Platz 4

    64739 Höchst i. Odw.

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
    Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 23.08.2013

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Schülerbeförderung, Fahrtkostenerstattung, Schulweg, Schülerzeitkarten, HKM, Schülerfahrtkosten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)