Schülerbeförderung
Beschreibung
Träger der Schülerbeförderung sind die Gemeinden, die Schulträger sind, d. h. die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Sie sind für die in ihrem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler zuständig.
Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben die Schülerinnen und Schüler der Grundschule sowie der Mittelstufe (Sekundarstufe I.); hierzu zählt in der Regel auch das erste Jahr der Berufsschule (Grundstufe). Schüler und Schülerinnen der Oberstufe (Sekundarstufe II.) haben keinen Anspruch auf Schülerbeförderung.
Eine Kostenübernahme für die Schülerbeförderung kommt erst bei einer Mindestlänge des Schulwegs in Betracht: Der Schulweg der Grundschülerinnen und -schüler muss über 2 Kilometer lang sein, bei Schülerinnen und Schülern ab der Jahrgangsstufe 5 muss dieser eine Länge von über 3 Kilometer haben. Nur wenn der Schulweg eine besondere Gefährdung darstellt oder die Schülerin oder der Schüler behindert ist, kann auch eine Kostenerstattung für eine kürzere Wegstrecke erfolgen.
In der Regel hat der Schulträger die Schülerbeförderung über den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) abzuwickeln.
Erstattet werden die Kosten für den Weg von der Wohnung zur zuständigen Schule. Für die Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen werden die Kosten für den Schulweg zur nächstgelegenen Schule, an welcher der gewünschte Abschluss am Ende der Mittelstufe erreicht werden kann, erstattet. Entscheiden sich die Eltern für den Besuch einer anderen als der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule, so werden maximal die Kosten erstattet, die beim Besuch der zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule entstanden wären.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An den kommunalen Schulträger (in der Regel ist dies der Landkreis bzw. die Stadt).
Ansprechpartner
Stadt Offenbach - Stadtschulamt
Aktuelles
Das Stadtschulamt Offenbach ist Ihr Ansprechpartner für alle Belange rund um das Thema Bildung in unserer Stadt. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Kinder und Jugendlichen in Offenbach am Main eine hochwertige schulische Ausbildung erhalten.
Beschreibung
Unsere Aufgaben umfassen:
- Schulorganisation und Schulentwicklung: Planung und Entwicklung von Schulstandorten, Anpassung der Schulstrukturen an die demografische Entwicklung.
- Schulverwaltung: Unterstützung der Schulen bei administrativen Aufgaben, Personalmanagement für Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal.
- Bildungsangebote und -programme: Entwicklung und Förderung von Bildungsprogrammen, Betreuung und Förderung von Schülerinnen und Schülern.
- Inklusion und Integration:
Förderung der inklusiven Bildung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund.
Kontaktieren Sie uns:
Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich jederzeit an unsere Kolleginnen und Kollegen wenden.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und wünschen allen Schülerinnen und Schülern viel Erfolg und Freude am Lernen!
Adresse
Hausanschrift
Kaiserstraße 39
63065 Offenbach am Main
(Parkhaus KOMM, Parkhaus IHK Offenbach, Parkgarage Rathaus, Öffentliche Parkplätze am Mainufer)
Öffnungszeiten
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: stadtschulamt@offenbach.de
Internet
Formulare
Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel
Grundantrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten
Weitere Informationen
Stadtschulamt
Aktuelles
Das Stadtschulamt Offenbach ist Ihr Ansprechpartner für alle Belange rund um das Thema Bildung in unserer Stadt. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Kinder und Jugendlichen in Offenbach am Main eine hochwertige schulische Ausbildung erhalten.
Beschreibung
Unsere Aufgaben umfassen:
- Schulorganisation und Schulentwicklung: Planung und Entwicklung von Schulstandorten, Anpassung der Schulstrukturen an die demografische Entwicklung.
- Schulverwaltung: Unterstützung der Schulen bei administrativen Aufgaben, Personalmanagement für Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal.
- Bildungsangebote und -programme: Entwicklung und Förderung von Bildungsprogrammen, Betreuung und Förderung von Schülerinnen und Schülern.
- Inklusion und Integration:
Förderung der inklusiven Bildung und Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund.
Kontaktieren Sie uns:
Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich jederzeit an unsere Kolleginnen und Kollegen wenden.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und wünschen allen Schülerinnen und Schülern viel Erfolg und Freude am Lernen!
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Termine nur nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: stadtschulamt@offenbach.de
Kontaktperson
Frau Claudia Hohmann
Frau Lara Öztürk
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 23.08.2013
Stichwörter
HKM, Schulweg, Schülerbeförderung, Schülerfahrtkosten, Fahrtkostenerstattung, Schülerzeitkarten