Spielplätze Einrichtung

    Spielplätze

    Beschreibung

    Spielplätze sind für Kinder und Jugendliche oft die einzigen Orte zum Austoben, gemeinsamen Spielen, kreativen Experimentieren oder einfach nur zum Treffen.

    Spielen ist entscheidend für die Entwicklung von Kindern. Spielplätze tragen zur Entfaltung bei und fördern Selbstsicherheit und Selbstvertrauen. Sie sind damit eine wichtige Ergänzung zum Spielen daheim und zu anderen Freizeitangeboten.

    Die Hessische Bauordnung schreibt die Errichtung von Kinderspielplätzen explizit vor. Sie verlangt, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen ein ausreichend großer Spielplatz anzulegen ist. Nur ausnahmsweise kann auf die Bereitstellung einer solchen Spielfläche verzichtet werden, wenn

    • in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein sonstiger, für die Kinder nutzbarer Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden ist oder
    • ein solcher Spielplatz wegen der Art und der Lage der Wohnung nicht erforderlich ist.

    Kaum ein größeres Wohnprojekt darf daher ohne die dazugehörigen Kinderspielplätze errichtet werden.

    Die Gestaltung von Freiflächen, die Einrichtung und der Betrieb von Spielplätzen sind außerdem auch kommunale Aufgaben. Aus diesem Grund befinden sich auch zahlreiche Spielplatzanlagen in den einzelnen Städten und Gemeinden. Die Kommunen erfüllen dadurch einen Teil ihres Auftrags, Kinder- und Jugendarbeit zu betreiben (siehe dazu auch § 11 SGB VIII – Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit).

    Zahlreiche Kommunen stellen Informationen über Spielplätze und Treffpunkte bereits ausführlich über das Internet zur Verfügung. Spielplätze und Treffpunkte werden beschrieben, Aktionen können angekündigt und dokumentiert werden und Suchfunktionen erleichtern das Auffinden von Angeboten in Wohnortnähe.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Wenn Sie Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zu Spielplätzen in Ihrer Stadt/Gemeinde haben, wenden Sie sich an das Bau- und Grünflächenamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Dort bzw. auch oft im Internetauftritt Ihrer Verwaltung erfahren Sie auch, wo Spielplätze sind.
    • Wenn Sie Verschmutzungen (z. B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z. B. durch ältere Jugendliche) melden wollen, wenden Sie sich an das Ordnungsamt.

    Ansprechpartner

    Bauamt

    Aktuelles

    Das Bauamt beschäftigt sich mit der allgemeinen Bauverwaltung wie die Bearbeitung von Bauanträgen, neuen Baugebieten und Projekten im Hoch- und Tiefbau. Zudem wird das Gemeindezentrum vom Bauamt vermietet. Auch die Leitung des Bauhofs ist im Bauamt angesiedelt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 5

    36145 Hofbieber

    (Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
      Linien:
      • Bus: Linie 20, 21, 22

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag:
    08.30 Uhr - 12.00 Uhr
    Dienstag:
    14:00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06657 987-1501(Martin Reinhard)

    Telefon: 06657 987-1502(Kerstin Reinhard)

    Telefon: 06657 987-1503(Fabian Mueller)

    Telefon: 06657 987-1504(Karl-Otto Henkel)

    Telefon: 066457 987-1505(Katja Sehling)

    Telefon: 06657 987-1506(Nicolai Bieker)

    Telefax: 06657 987-1599

    E-Mail: martin.reinhard@hofbieber.de

    E-Mail: karl-otto.henkel@hofbieber.de

    E-Mail: katja.stehling@hofbieber.de

    E-Mail: kerstin.reinhard@hofbieber.de

    E-Mail: fabian.mueller@hofbieber.de

    E-Mail: nicolai.bieker@hofbieber.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Martin Reinhard

    - Bauverwaltung

    - Gewässerschutzbeauftragter 

    - Hoch, Tief- und Straßenbau

    - Wasserversorgung und Abwasser

    - Feldwegebau

    Kerstin Reinhard

    - Bankbürgschaften

     - Rechnungsanweisungen

    - Bescheide Hausanschlüsse

    - Aufgrabungskataster 

    Karl-Otto Henkel

    - Bauanträge

    - Grundstücksverkehr

    - Bauleitplanung

    - Natur- & Landschaftsbeauftragter 

    - Dorferneuerung

    Fabian Müller

    - Wegeunterhalutng, Baumkataster

    - Unterhaltung unbebauter Grundstücke

    -Gewässerschutzbeauftragter

    -Gewässerunterhaltung

    - Pacht- und Mietverträge

    - Straßenbeleuchtung

    Katja Stehling

    - Abrechnungen Liegenschaften

    - Vorkaufsrecht

    - Versicherungs- und Schadensfälle

    -Vermietung Gemeindezentrum

    Nicolai Bieker

    - Liegenschaften

    - Hochbaumaßnahmen

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 05.07.2013

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Verunreinigung, Kinderspielplatz, Spielgeräte, Vandalismus, Mehrgenerationenplatz, Abenteuerspielplatz, Erlebnisspielräume

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)