Spielplätze Einrichtung

    Spielplätze

    Beschreibung

    Spielplätze sind für Kinder und Jugendliche oft die einzigen Orte zum Austoben, gemeinsamen Spielen, kreativen Experimentieren oder einfach nur zum Treffen.

    Spielen ist entscheidend für die Entwicklung von Kindern. Spielplätze tragen zur Entfaltung bei und fördern Selbstsicherheit und Selbstvertrauen. Sie sind damit eine wichtige Ergänzung zum Spielen daheim und zu anderen Freizeitangeboten.

    Die Hessische Bauordnung schreibt die Errichtung von Kinderspielplätzen explizit vor. Sie verlangt, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen ein ausreichend großer Spielplatz anzulegen ist. Nur ausnahmsweise kann auf die Bereitstellung einer solchen Spielfläche verzichtet werden, wenn

    • in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein sonstiger, für die Kinder nutzbarer Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden ist oder
    • ein solcher Spielplatz wegen der Art und der Lage der Wohnung nicht erforderlich ist.

    Kaum ein größeres Wohnprojekt darf daher ohne die dazugehörigen Kinderspielplätze errichtet werden.

    Die Gestaltung von Freiflächen, die Einrichtung und der Betrieb von Spielplätzen sind außerdem auch kommunale Aufgaben. Aus diesem Grund befinden sich auch zahlreiche Spielplatzanlagen in den einzelnen Städten und Gemeinden. Die Kommunen erfüllen dadurch einen Teil ihres Auftrags, Kinder- und Jugendarbeit zu betreiben (siehe dazu auch § 11 SGB VIII – Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit).

    Zahlreiche Kommunen stellen Informationen über Spielplätze und Treffpunkte bereits ausführlich über das Internet zur Verfügung. Spielplätze und Treffpunkte werden beschrieben, Aktionen können angekündigt und dokumentiert werden und Suchfunktionen erleichtern das Auffinden von Angeboten in Wohnortnähe.

    Hinweise für Wetzlar: Freiflächen- und Spielplatzplanung (IES:Wetzlar)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Wenn Sie Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zu Spielplätzen in Ihrer Stadt/Gemeinde haben, wenden Sie sich an das Bau- und Grünflächenamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Dort bzw. auch oft im Internetauftritt Ihrer Verwaltung erfahren Sie auch, wo Spielplätze sind.
    • Wenn Sie Verschmutzungen (z. B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z. B. durch ältere Jugendliche) melden wollen, wenden Sie sich an das Ordnungsamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Wetzlar - Amt für Stadtentwicklung

    Aktuelles

    Beschreibung

    Unter Stadtentwicklung versteht man die historische, räumliche und strukturelle Gesamtentwicklung einer Stadt. Die Stadtentwicklung ist eine ganzheitliche kommunale Aufgabe, die unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen, kulturellen, verkehrlichen, infrastrukturellen, wirtschaftlichen und ökologischen Rahmenbedingungen die Strukturen des Raumes ordnet und alle derzeitigen und künftigen Prozesse steuert.

    Das gesetzlich verankerte Instrument zur Erfüllung dieser Aufgabe ist der Flächennutzungsplan, aus dem sich unter anderem die künftige Siedlungsentwicklung sowie die Grundzüge des Freiflächensystems ablesen lassen.

    Über dies hinaus erarbeitet die Stadtentwicklung informelle, thematische Konzepte auf unterschiedlichen räumlichen Ebenen. Die Grundlage für die Entwicklung von räumlich begrenzten Konzepten, wie etwa Rahmenpläne, Entwicklungskonzepte, Strukturplänen oder Leitpläne, ist für die Stadt Wetzlar das im November 2012 beschlossene Innenstadtentwicklungskonzept (ISEK).

    Über die räumlichen Konzepte hinaus besteht zudem die Notwendigkeit einzelne Themen, wie etwa Siedlungsflächenentwicklung, Parkraumbereitstellung, Fahrradwegenetz, Grünstrukturen, Naherholung, Einzelhandel, Leerstand, Ufer- und Naturraum, Beleuchtung, Vergnügungsstätten usw. anhand von thematisch orientierten Konzepten zu steuern und für die eigene Stadtentwicklung positiv zu beeinflussen. Die Umsetzung einer umfassenden Beteiligungskultur bei Planungsprozessen ist hierbei unerlässlich.

    Die Stadtentwicklung hat weiterhin die Aufgabe, außerhalb der Konzepterstellung und –umsetzung auch bei räumlich bedeutsamen Einzelentscheidungen auf eine nachhaltige Stadtentwicklung hinzuwirken, indem aus fachlicher Sicht Entwicklungschancen, Handlungsräume und -grenzen aufgezeigt und Lösungsvorschläge für deren Umsetzung angeboten werden.

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Leitz-Straße 30

    35578 Wetzlar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Terminvereinbarungen bitte nur nach vorheriger Absprache per E-Mail an stadtentwicklung@wetzlar.de oder telefonisch bei der jeweiligen Sachbearbeitung.

    Bitte nennen Sie uns bei einer Terminanfrage per E-Mail Ihren Namen, Ihr Anliegen sowie eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse, unter der wir Sie erreichen können. Wir setzen uns dann schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.

    Da die Anfragen, die das Amt für Stadtentwicklung erreichen, in der Regel inhaltlich sehr komplex sind und innerhalb der Stadtverwaltung abgestimmt werden müssen, ist es für Sie und für uns hilfreich, wenn wir bereits entsprechende Informationen eingeholt haben, bevor ein Termin mit Ihnen stattfindet.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.08.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 05.07.2013

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Verunreinigung, Kinderspielplatz, Spielgeräte, Vandalismus, Mehrgenerationenplatz, Abenteuerspielplatz, Erlebnisspielräume

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)