Spielplätze
Beschreibung
Spielplätze sind für Kinder und Jugendliche oft die einzigen Orte zum Austoben, gemeinsamen Spielen, kreativen Experimentieren oder einfach nur zum Treffen.
Spielen ist entscheidend für die Entwicklung von Kindern. Spielplätze tragen zur Entfaltung bei und fördern Selbstsicherheit und Selbstvertrauen. Sie sind damit eine wichtige Ergänzung zum Spielen daheim und zu anderen Freizeitangeboten.
Die Hessische Bauordnung schreibt die Errichtung von Kinderspielplätzen explizit vor. Sie verlangt, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen ein ausreichend großer Spielplatz anzulegen ist. Nur ausnahmsweise kann auf die Bereitstellung einer solchen Spielfläche verzichtet werden, wenn
- in unmittelbarer Nähe eine Gemeinschaftsanlage oder ein sonstiger, für die Kinder nutzbarer Spielplatz geschaffen wird oder vorhanden ist oder
- ein solcher Spielplatz wegen der Art und der Lage der Wohnung nicht erforderlich ist.
Kaum ein größeres Wohnprojekt darf daher ohne die dazugehörigen Kinderspielplätze errichtet werden.
Die Gestaltung von Freiflächen, die Einrichtung und der Betrieb von Spielplätzen sind außerdem auch kommunale Aufgaben. Aus diesem Grund befinden sich auch zahlreiche Spielplatzanlagen in den einzelnen Städten und Gemeinden. Die Kommunen erfüllen dadurch einen Teil ihres Auftrags, Kinder- und Jugendarbeit zu betreiben (siehe dazu auch § 11 SGB VIII – Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit).
Zahlreiche Kommunen stellen Informationen über Spielplätze und Treffpunkte bereits ausführlich über das Internet zur Verfügung. Spielplätze und Treffpunkte werden beschrieben, Aktionen können angekündigt und dokumentiert werden und Suchfunktionen erleichtern das Auffinden von Angeboten in Wohnortnähe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- Wenn Sie Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zu Spielplätzen in Ihrer Stadt/Gemeinde haben, wenden Sie sich an das Bau- und Grünflächenamt Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Dort bzw. auch oft im Internetauftritt Ihrer Verwaltung erfahren Sie auch, wo Spielplätze sind.
- Wenn Sie Verschmutzungen (z. B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z. B. durch ältere Jugendliche) melden wollen, wenden Sie sich an das Ordnungsamt.
Ansprechpartner
Stadt Pfungstadt - Grün- u. Parkanlagen, Natur- u. Landschaftspflege
Adresse
Postanschrift
Kirchstraße 12-14
Postfach
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Mo-Fr: 09:00 bis 12:00 Uhr
Mo-Do: 13:00 bis 15:00 Uhr
Termine aktuell nur nach vorheriger Vereinbarung.
Kontakt
Telefon: 06157 988-1186
Telefax: 06157 988-1541
E-Mail: friedhof@pfungstadt.de
E-Mail: marius.pflueger@pfungstadt.de
Kontaktperson
Herr Agte
Postanschrift
Kirchstraße 12-14
64319 Pfungstadt
E-Mail: nils.agte@pfungstadt.de
Telefon Festnetz: 06157 988-1181
Herr Pflüger
Postanschrift
Kirchstraße 12-14
64319 Pfungstadt
Telefon Festnetz: 06157 988-1186
E-Mail: marius.pflueger@pfungstadt.de
Fax: 06157 988-1300
Weitere Informationen
Die Abteilung Grün- u. Parkanlagen, Natur- u. Landschaftspflege beinhaltet zusätzlich das Friedhofs- und Bestattungswesen.
Bereich Grün- u. Parkanlagen, Natur- u. Landschaftspflege:
Ansprechpartner: Marius Pflüger
E-Mail: marius.pflueger@pfungstadt.de
Adresse: Kirchstraße 12-14, 64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Montag 07:30-12:30 Uhr
Dienstag 07:30-12:30 Uhr
Donnerstag 07:30-12:30 Uhr
14:00-18:00 Uhr
Freitag 07:30-12:30Uhr
Termine nur nach Vereinbarung.
Bereich Friedhofs- u. Bestattungswesen:
Ansprechpartner: Aydin Cakmak
E-Mail: friedhof@pfungstadt.de
Adresse: Bahnhofstraße 85, 64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Montag – F...
Stadt Pfungstadt - Bauamt
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Kirchstraße 12-14
64319 Pfungstadt
Öffnungszeiten
Montag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Bitte beachten Sie: Termine nur nach telefonischer Vereinbarung
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E-Mail: bauamt@pfungstadt.de
Stadt Pfungstadt - Bauen, Umwelt, Stadtplanung, Klimaschutz
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07.30 Uhr - 12.30 Uhr
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Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 05.07.2013
Stichwörter
Verunreinigung, Kinderspielplatz, Spielgeräte, Vandalismus, Mehrgenerationenplatz, Abenteuerspielplatz, Erlebnisspielräume