Tageseinrichtungen und Kindertagespflege Aufnahme

    Kindertageseinrichtungen

    Beschreibung

    Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).

    Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.

    Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neu-Eichenberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 27

    37249 Neu-Eichenberg

    (OT Hebenshausen)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: OT Hebenshausen, Mitte
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 214

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    • Dienstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    • Mittwoch für den Publikumsverkehr geschlossen
    • Donnerstag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    • Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Neu-Eichenberg - Kindergarten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wasserturm 6

    37249 Neu-Eichenberg

    (OT Eichenberg Bahnhof)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 15
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Eichenberg Bhf.
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 214

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag bis Donnerstag von 06:30 Uhr bis 16:30 Uhr
    • Freitag von 06:30 Uhr bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    65 Kindergartenplätze; Alter der Kinder: 2 bis 10 Jahre

    Version

    Technisch geändert am 27.06.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Werra-Meißner-Kreis - Fachbereich 4 - Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossplatz 1 und 9

    37269 Eschwege

    (Hauptsitz Kreisverwaltung)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: vor dem Schlossgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenpflichtig

    Mutter- und Kindparkplatz: vor dem Schlossgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: vor dem Schlossgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schlossplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 1, 2, 3, 4, 78, 200, 231, 235

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    37255 Eschwege

    (- Postadresse -)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: vor dem Schlossgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenpflichtig

    Mutter- und Kindparkplatz: vor dem Schlossgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenpflichtig

    Behindertenparkplatz: vor dem Schlossgebäude
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Schlossplatz
      Linien:
      • Bus: Linie 1, 2, 3, 4, 78, 200, 231, 235

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    täglich 9:30 bis 12:00 Uhr und donnerstags von 14:00 bis 17:00 Uhr

    Abweichende Sprechzeiten:

    Straßenverkehrsbehörde Eschwege
    Mo. – Do: 08:30 – 12:00 Uhr
    Mo.: 14:00 – 16:00 Uhr
    Do.: 14:00 – 17:00 Uhr
    Fr.: 08:00 – 12:00 Uhr

    Straßenverkehrsbehörde Witzenhausen
    Di., Mi., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr

    Darüber hinaus können Termine individuell vereinbart werden.

    Kontakt

    Internet

    Bankverbindung

    Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

    Empfänger: Kreiskasse Werra-Meißner-Kreis

    IBAN: DE04 5225 0030 0000 0013 47

    BIC: HELADEF1ESW

    Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.

    Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
    Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kinderhort, Kindergarten, Kindertagesstätten, Kita, Kindertageseinrichtungen, Hort, Kindergärten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)