Kindertageseinrichtungen
Beschreibung
Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
- Kindertagespflege(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Ansprechpartner
Kindergärten Gemeinde Hofbieber
Aktuelles
Für die Gemeinde Hofbieber ist es eine Herzensangelegenheit, sich für ihre jungen Einwohner einzusetzen. Hierbei sind wir besonders stolz auf die herausragende Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflegepersonen mit der Gemeinde und ihren Gremien. Teamgeist, gegenseitige Unterstützung und hohe Motivation sind nur einige der Schlagworte, die dieses Miteinander prägen.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag
07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag
07:30 Uhr bis 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06657 987-4003(Leonie Rehm)
Telefon: 06657 987-2001(Kindertageseinrichtung)
Telefax: 06657 987-1699
E-Mail: leonie.rehm@hofbieber.de(Sachbearbeitung)
E-Mail: kita.hofbieber@hofbieber.de(Kindertageseinrichtungsleitung)
Kontaktperson
Frau Martina Nenzel (Kindergartenleiterin Hofbieber)
Frau Leonie Rehm (Verwaltungsangestellte)
Internet
Formulare
Kindergartensatzung
Abholregelung m. Verpflichtungserklärung
Anerkennung der Kindertageseinrichtungssatzung
Anmeldung Kindergarten
ärtzliches Attest
Einverständniserklärung zu Foto/Filmaufnahmen
Empfangsbestätigung des Merkblattes zum Infektionsschutz
Personalbogen
Merkblatt zum Infektionsschutz
Merkblatt über das Wegerisiko von Kindergartenkindern
Weitere Informationen
Ansperechpartner:
Leonie Rehm
Kindertageseinrichtungsleitung:
Martina Nenzel
Lichtweg 10
36145 Hofbieber
06657 987-2001
Kindertagseinrichtung und Kripppe OT Hofbieber
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 17:00 Uhr
Freitag: 07:30 bis 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06657 987-2001
Telefax: 06657 987-1699
E-Mail: kita.hofbieber@hofbieber.de(Kindertageseinrichtung)
E-Mail: leonie.rehm@hofbieber.de(Sachbearbeitung)
Kontaktperson
Frau Leonie Rehm (Verwaltungsangestellte)
Formulare
Kindergartensatzung
Abholregelung m. Verpflichtungserklärung
Anerkennung der Kindertageseinrichtungssatzung
Anmeldung Kindergarten
ärtzliches Attest
Einverständniserklärung zu Foto/Filmaufnahmen
Empfangsbestätigung des Merkblattes zum Infektionsschutz
Personalbogen
Merkblatt zum Infektionsschutz
Merkblatt über das Wegerisiko von Kindergartenkindern
Weitere Informationen
Ansprechpartner:
Martina Nenzel
Telefon 06657/987-2001
Kindertageseinrichung OT Langenbieber
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag: 07:30 bis 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06657 987-2301(Kindertageseinrichtung)
Telefon: 06657 987-4003(Sachbearbeitung)
Telefax: 06657 987-1699
E-Mail: kita.langenbieber@hofbieber.de(Kindertageseinrichtungsleitung)
E-Mail: leonie.rehm@hofbieber.de(Sachbearbeitung)
Kontaktperson
Frau Anja Zengerle (Leiterin Kita Langenbieber)
Frau Leonie Rehm (Verwaltungsangestellte)
Internet
Formulare
Kindergartensatzung
Abholregelung m. Verpflichtungserklärung
Anerkennung der Kindertageseinrichtungssatzung
Anmeldung Kindergarten
ärtzliches Attest
Einverständniserklärung zu Foto/Filmaufnahmen
Empfangsbestätigung des Merkblattes zum Infektionsschutz
Personalbogen
Merkblatt zum Infektionsschutz
Merkblatt über das Wegerisiko von Kindergartenkindern
Weitere Informationen
Sachbearbeitung:
Leonie Rehm
Kindertageseinrichtungsleitung:
Anja Zengerle
Am Linsengraben 16
36145 Hofbieber
Telefon: 06657 987-2301
Waldkindergarten "Die Rhönwichtel"
Adresse
Hausanschrift
Wald hinter OT Langenbieber - Richtung Dipperz
36145 Hofbieber
(Am Ortsausgang Richtung Dipperz erste Einfahr auf der linken Seite)
Öffnungszeiten
Frau Wedertz ansprechen.
Kontakt
Formulare
Kindergartensatzung
Abholregelung m. Verpflichtungserklärung
Anerkennung der Kindertageseinrichtungssatzung
Anmeldung Kindergarten
ärtzliches Attest
Einverständniserklärung zu Foto/Filmaufnahmen
Empfangsbestätigung des Merkblattes zum Infektionsschutz
Personalbogen
Merkblatt zum Infektionsschutz
Merkblatt über das Wegerisiko von Kindergartenkindern
Weitere Informationen
Kindertageseinrichtung OT Schwarzbach
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Schwarzbach
Linien:- Bus: Linie 20
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
07.30 - 16.30Uhr
Freitag:
07.30 - 14.00 Uhr
(durchgehend geöffnet einschl. Mittagsversorgung)
Kontakt
Telefon: 06657 987-2201(Kindergarten)
Telefon: 06657 987-4003(Leonie Rehm)
Telefax: 06657 987-1699
E-Mail: kita.schwarzbach@hofbieber.de(Kindertageseinrichtungsleitung)
E-Mail: leonie.rehm@hofbieber.de(Sachbearbeitung)
Kontaktperson
Frau Anna-Lena Handwerk
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 066657 987-2201
Frau Leonie Rehm (Verwaltungsangestellte)
Internet
Formulare
Kindergartensatzung
Abholregelung m. Verpflichtungserklärung
Anerkennung der Kindertageseinrichtungssatzung
Anmeldung Kindergarten
ärtzliches Attest
Einverständniserklärung zu Foto/Filmaufnahmen
Empfangsbestätigung des Merkblattes zum Infektionsschutz
Personalbogen
Merkblatt zum Infektionsschutz
Merkblatt über das Wegerisiko von Kindergartenkindern
Weitere Informationen
Sachbearbeitung:
Leonie Rehm
Leitung Kindertageseinrichtung:
Anna-Lena Handwerk
Am Berg 16
36145 Hofbieber
06657 987 - 2201
Landkreis Fulda - Fachdienst 4300 - Kinder- und Jugendförderung
Adresse
Postanschrift
Postfach 1654
36006 Fulda
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ochsenwiese
Linien:- Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
- Haltestelle: Wörthstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 6
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0661 6006-9410
Telefon: 0661 6006-9411
Telefon: 0661 6006-9412
Telefax: 0661 60069401
E-Mail: jugendamt@landkreis-fulda.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.
Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018
Stichwörter
Kindergärten, Hort, Kindergarten, Kita, Kinderhort, Kindertagesstätten, Kindertageseinrichtungen