Kindertageseinrichtungen
Beschreibung
Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
- Kindertagespflege(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Ansprechpartner
Kindergärten Gemeinde Hofbieber
Aktuelles
Für die Gemeinde Hofbieber ist es eine Herzensangelegenheit, sich für ihre jungen Einwohner einzusetzen. Hierbei sind wir besonders stolz auf die herausragende Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen sowie der Kindertagespflegepersonen mit der Gemeinde und ihren Gremien. Teamgeist, gegenseitige Unterstützung und hohe Motivation sind nur einige der Schlagworte, die dieses Miteinander prägen.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
Linien:- Bus: Linie 20, 21, 22
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Hofbieber:
Montag 07:30 bis 17:00 Uhr
Dienstag 07:30 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 bis 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 bis 17:00 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
Schwarzbach und Langenbieber:
Montag 07:30 bis 16:30 Uhr
Dienstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Mittwoch 07:30 bis 16:30 Uhr
Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06657 987-4003(Leonie Rehm)
Telefax: 06657 987-1699
E-Mail: leonie.rehm@hofbieber.de(Sachbearbeitung)
Internet
Formulare
Anerkennung der Kindertageseinrichtungssatzung
Personalbogen
Abholregelung m. Verpflichtungserklärung
Einverständniserklärung zu Foto/Filmaufnahmen
ärtzliches Attest
Merkblatt zum Infektionsschutz
Kindergartensatzung
Merkblatt über das Wegerisiko von Kindergartenkindern
Empfangsbestätigung des Merkblattes zum Infektionsschutz
Anmeldung Kindergarten
Weitere Informationen
Ansperechpartner:
Leonie Rehm
Kindertageseinrichtungsleitung:
Martina Nenzel
Lichtweg 10
36145 Hofbieber
06657 987-4003
Kindertagseinrichtung und Kripppe OT Hofbieber
Aktuelles
Die Kindertageseinrichtung Hofbieber ist die größte Einrichtung der Gemeinde Hofbieber und bietet den Kindern einen Freiraum für Erfahrungen in allen Bereichen und gibt Gelegenheit zu körperlicher Betätigung, zur Gestaltung der Spielumgebung und zur Umsetzung kindlicher Ideen und Kreativität. Wir geben den Kindern die Möglichkeit zum aktiven Lernen und stoßen im täglichen Miteinander soziale Prozesse an.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
Linien:- Bus: Linie 20, 21, 22
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 bis 17:00 Uhr
Dienstag 07:30 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 bis 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 bis 17:00 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06657 987-2001
Telefax: 06657 987-1699
E-Mail: kita.hofbieber@hofbieber.de(Kindertageseinrichtung)
E-Mail: leonie.rehm@hofbieber.de(Sachbearbeitung)
Weitere Informationen
Ansprechpartner:
Martina Nenzel
Telefon 06657/987-2001
Kindertageseinrichung OT Langenbieber
Aktuelles
Die Kindertageseinrichtung Langenbieber bietet den Kindern im Alter von einem bis sechs Jahren einen Freiraum für Erfahrungen in allen Bereichen und gibt Gelegenheit zu körperlicher Betätigung, zur Gestaltung der Spielumgebung und zur Umsetzung kindlicher Ideen und Kreativität. Wir geben den Kindern die Möglichkeit zum aktiven Lernen und stoßen im täglichen Miteinander soziale Prozesse an.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 bis 16:30 Uhr
Dienstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Mittwoch 07:30 bis 16:30 Uhr
Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06657 987-2301(Kindertageseinrichtung)
Telefon: 06657 987-4003(Sachbearbeitung)
Telefax: 06657 987-1699
E-Mail: kita.langenbieber@hofbieber.de(Kindertageseinrichtungsleitung)
E-Mail: leonie.rehm@hofbieber.de(Sachbearbeitung)
Internet
Weitere Informationen
Sachbearbeitung:
Leonie Rehm
Kindertageseinrichtungsleitung:
Anja Zengerle
Am Linsengraben 16
36145 Hofbieber
Telefon: 06657 987-4003
Waldkindergarten "Die Rhönwichtel"
Aktuelles
Unsere „Rhönwichtel“ sind mitten in der Natur und dürfen diese hautnah erleben. Fernab vom Medienrummel des Alltags und der Reizüberflutung haben sie die Möglichkeit die Flora und Fauna der Natur kennen zu lernen.
Aktuell sind 20 Kinder im alter von 3 – 6 Jahren in unserer Gruppe beherbergt. Bei den Streifzügen durch Wald und Feld unterstützen und fördern unsere drei pädagogische Fachkräfte mit Herz und Verstand.
Beschreibung
1. Vorsitzende
Veronika Holen
Am Sportplatz 14
36145 Langenbieber
E-Mail: veronika@rhoen-wichtel.de
Tel: 0661 / 38066550
2. Vorsitzende
Veronika Stelzner
Am Sportplatz 14
36145 Langenbieber
E-Mail: veronika.stelzner@rhoen-wichtel.de
Adresse
Hausanschrift
Wald hinter OT Langenbieber - Richtung Dipperz
36145 Hofbieber
(Die Hütte des Waldkindergartens erreicht Ihr nach 200 m auf dem Waldweg, oberhalb des Sportplatzparkplatz in Langenbieber.)
Öffnungszeiten
Mo - Fr: 07:45 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0661 38066550
Telefon: 06657 987-4003
Telefax: 06657 987-1699
E-Mail: info@rhoen-wichtel.de
E-Mail: leitung@rhoen-wichtel.de
E-Mail: leonie.rehm@hofbieber.de
Weitere Informationen
Kindergarten Leitung:
Janine Lörzer
Verantwortlicher gemäß §55 Abs. 2 RStv:
Veronika Holen
Am Sportplatz 14
36145 Langenbieber
E-Mail: veronika@rhoen-wichtel.de
Kontakt:
Veronika Stelzner
Tel.: 0661 / 38066550
Kindertageseinrichtung OT Schwarzbach
Aktuelles
Die Kindertageseinrichtung Schwarzbach ist die kleinste Einrichtung der Gemeinde Hofbieber und bietet den Kindern einen Freiraum für Erfahrungen in allen Bereichen und gibt Gelegenheit zu körperlicher Betätigung, zur Gestaltung der Spielumgebung und zur Umsetzung kindlicher Ideen und Kreativität. Wir geben den Kindern die Möglichkeit zum aktiven Lernen und stoßen im täglichen Miteinander soziale Prozesse an.
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Schwarzbach
Linien:- Bus: Linie 20
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 bis 16:30 Uhr
Dienstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Mittwoch 07:30 bis 16:30 Uhr
Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06657 987-2201(Kindergarten)
Telefon: 06657 987-4003(Leonie Rehm)
Telefax: 06657 987-1699
E-Mail: kita.schwarzbach@hofbieber.de(Kindertageseinrichtungsleitung)
E-Mail: leonie.rehm@hofbieber.de(Sachbearbeitung)
Internet
Formulare
Kindergartensatzung
Anmeldung Kindergarten
Merkblatt über das Wegerisiko von Kindergartenkindern
Abholregelung m. Verpflichtungserklärung
ärtzliches Attest
Personalbogen
Einverständniserklärung zu Foto/Filmaufnahmen
Empfangsbestätigung des Merkblattes zum Infektionsschutz
Merkblatt zum Infektionsschutz
Anerkennung der Kindertageseinrichtungssatzung
Weitere Informationen
Sachbearbeitung:
Leonie Rehm
Leitung Kindertageseinrichtung:
Anna-Lena Handwerk
Am Berg 16
36145 Hofbieber
06657 987 - 4003
Landkreis Fulda - Fachdienst 4300 - Kinder- und Jugendförderung
Adresse
Postanschrift
Postfach 1654
36006 Fulda
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ochsenwiese
Linien:- Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
- Haltestelle: Wörthstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 6
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0661 6006-9410
Telefon: 0661 6006-9411
Telefon: 0661 6006-9412
Telefax: 0661 60069401
E-Mail: jugendamt@landkreis-fulda.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.
Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018
Stichwörter
Kinderhort, Kindergarten, Kindertagesstätten, Kita, Kindertageseinrichtungen, Hort, Kindergärten