Beratung zur Aufnahme eines Kindes in Kita oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen

    Beschreibung

    Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).

    Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Hinweise für Mühlheim am Main: Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am Main

    Über unser Elternportal Little Bird melden Sie Ihr Kind für einen Betreuungsplatz an. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.

    Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Jugend und Familie - Kindertagespflege, Adoptions- und Pflegekinderdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Werner-Hilpert-Straße 1

    63128 Dietzenbach

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06074 8180-3255

    Fax: 06074 8180-3256

    E-Mail: tagespflege@kreis-offenbach.de(finanzielle Förderung)

    E-Mail: fachberatungktp@kreis-offenbach.de(pädagogische Fachberatung Kindertagespflege)

    E-Mail: apkd-51.5@kreis-offenbach.de(Pflegefamilien)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Mühlheim am Main - Kindertageseinrichtungen

    Beschreibung

    Das Sachgebiet Kindertageseinrichtungen ist in den Fachbereich V - Jugend und Soziales integriert. Es ist für die Verwaltung der 14 städtischen Kindertageseinrichtungen zuständig. Die Krippen-, Kindergärten- und Schulbetreuungsplätze werden digital und zentral über das Elternportal „Little Bird“ vergeben: https://kita.muehlheim.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensstraße 20

    63165 Mühlheim am Main

    Kontakt speichern

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag          08:30 - 12:00 Uhr
    Dienstag        08:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 17:45 Uhr
    Mittwoch       geschlossen
    Donnerstag   08:30 - 12:00 Uhr
    Freitag           geschlossen

    Kontakt

    Kontaktperson

    Formulare

    Antrag auf Übernahme der Mittagsverpflegung
    Elternportal Kindertagseinrichtungen – Little Bird
    Hier können Sie sich unverbindlich über die Angebote der Kindertageseinrichtungen in Mühlheim am Main informieren. Platzanfragen setzen eine anschließende Anmeldung im Elternportal voraus.
    Antrag auf Übernahme der Kita-Gebühren

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.

    Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
    Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.

    Hinweise für Mühlheim am Main: Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am Main

    Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.

    Die Kosten für den Betreuungsplatz städtischer Kindertageseinrichtungen finden Sie in unserer Änderungssatzung zur Kostenbeitragsordnung.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008

    Technisch geändert am 07.07.2025

    Stichwörter

    Kindertagesstätten, Kindergärten, Kindergarten, Hort, Kita, Kindertageseinrichtungen, Kinderhort

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019