Beratung zur Aufnahme eines Kindes in Kita oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen
Beschreibung
Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
- Kindertagespflege(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Hinweise für Mühlheim am Main: Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am Main
Über unser Elternportal Little Bird melden Sie Ihr Kind für einen Betreuungsplatz an.
- Elternportal Kindertagseinrichtungen – Little BirdHier können Sie sich unverbindlich über die Angebote der Kindertageseinrichtungen in Mühlheim am Main informieren. Platzanfragen setzen eine anschließende Anmeldung im Elternportal voraus.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Ansprechpartner
Fachdienst Jugend und Familie - Kindertagespflege, Adoptions- und Pflegekinderdienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06074 8180-3255
Fax: 06074 8180-3256
E-Mail: tagespflege@kreis-offenbach.de(finanzielle Förderung)
E-Mail: fachberatungktp@kreis-offenbach.de(pädagogische Fachberatung Kindertagespflege)
E-Mail: apkd-51.5@kreis-offenbach.de(Pflegefamilien)
Internet
Stadt Mühlheim am Main - Kindertageseinrichtungen
Beschreibung
Das Sachgebiet Kindertageseinrichtungen ist in den Fachbereich V - Jugend und Soziales integriert. Es ist für die Verwaltung der 14 städtischen Kindertageseinrichtungen zuständig. Die Krippen-, Kindergärten- und Schulbetreuungsplätze werden digital und zentral über das Elternportal „Little Bird“ vergeben: https://kita.muehlheim.de
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 17:45 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag geschlossen
Kontakt
E-Mail: kita@stadt-muehlheim.de
E-Mail: platzvergabe@stadt-muehlheim.de
Kontaktperson
Frau Sabine Kahue
Hausanschrift
E-Mail: kita@stadt-muehlheim.de
E-Mail: kita@stadt-muehlheim.de
Telefon Festnetz: +49 6108 601-701
Frau Deniz Qetinaj
Hausanschrift
E-Mail: platzvergabe@stadt-muehlheim.de
E-Mail: kita@stadt-muehlheim.de
Telefon Festnetz: +49 6108 601-704
Frau Bettina Bein
Frau Rózsa Klerner
Herr Tim Schwager
Formulare
Antrag auf Übernahme der Mittagsverpflegung
Elternportal Kindertagseinrichtungen – Little Bird
Antrag auf Übernahme der Kita-Gebühren
SEPA-Lastschriftmandat
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise für Mühlheim am Main: Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am Main
Kosten
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.
Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.
Hinweise für Mühlheim am Main: Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am Main
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.
Die Kosten für den Betreuungsplatz städtischer Kindertageseinrichtungen finden Sie in unserer Änderungssatzung zur Kostenbeitragsordnung.
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018
Stichwörter
Kindertagesstätten, Kindergärten, Kindergarten, Hort, Kita, Kindertageseinrichtungen, Kinderhort