Beratung zur Aufnahme eines Kindes in Kita oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen

    Beschreibung

    Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).

    Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.

    Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Jugendamt - Zentralstelle für Kinderbetreuung

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

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    Postanschrift

    Postfach 1465

    63569 Gelnhausen

    Hausanschrift

    (Info: Bürger aus Nidderau können ihren Antrag im Rathaus abgeben!)

    Barbarossastr. 16-24

    63571 Gelnhausen

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    Öffnungszeiten

    Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
    Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
    Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
    Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr
    Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06051 85-11430

    Fax: 06051 85-11388

    E-Mail: kinderbetreuung@mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Wächtersbach - Kita & Kinderbetreuung

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloss 1

    63607 Wächtersbach

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Wächtersbach - Personal, Organisation & Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloss 1

    63607 Wächtersbach

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06053 802-0

    Fax: 06053 802-63

    E-Mail: personalamt@stadt-waechtersbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.

    Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
    Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.

    Hinweise für Wächtersbach: Spezielle Hinweise für Stadt Wächtersbach

    Geschwisterrabatt:

    Werden gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie (im Sinne einer Haushaltsgemeinschaft, in der die Kinder gleichzeitig mit den Erziehungsberechtigten leben) in einer Tageseinrichtung der Stadt Wächtersbach betreut, werden für das zweite betreute Kind nur 50 % der festgelegten Kostenbeiträge, für jedes weitere Kind wird kein Kostenbeitrag erhoben.

    Diese Kostenermäßigung (-befreiung) gilt für den jeweils niedrigeren zu zahlenden Kostenbeitrag, der sich für ein Kind einer Familie (im Sinne einer Haushaltsgemeinschaft) ergibt. Der jeweils höchste Kostenbeitrag nach dieser Satzung ist einmal in voller Höhe zu zahlen.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008

    Technisch geändert am 07.07.2025

    Stichwörter

    Kindertagesstätten, Kindergärten, Kindergarten, Hort, Kita, Kindertageseinrichtungen, Kinderhort

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019