Kindertageseinrichtungen
Beschreibung
Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
- Kindertagespflege(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Jugendamt - Zentralstelle für Kinderbetreuung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
Barbarossastr. 16-24
63571 Gelnhausen
(Info: Bürger aus Nidderau können ihren Antrag im Rathaus abgeben!)
Öffnungszeiten
Montag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeinde Freigericht - Verwaltung der Kinderbetreuungseinrichtungen
Adresse
Postanschrift
Willy-Brandt-Straße 1 - 3
Postfach
63579 Freigericht
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungs- bzw. Sprechzeiten entnehmen Sie bitte dem unteren Bereich jeder Homepage-Seite.
Kontaktperson
Frau Sandra Hein
Frau Nicole Schloth
Gemeinde Freigericht - Kindertagesstätte "Zwergenland" mit Waldgruppen "Waldzwerge"
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 07:00 - 17:00 Uhr
Waldgruppen "Waldzwerge": 07:45 Uhr - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06055 4046
E-Mail: kita.zwergenland@freigericht.de
Gemeinde Freigericht - Kindertagesstätte "Am Nußbaum"
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 07:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06055 916-630
E-Mail: kita.am-nussbaum@freigericht.de
Gemeinde Freigericht - Kindertagesstätte "Schatzkiste"
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 07:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06055 916-610
E-Mail: kita.schatzkiste@freigericht.de
Gemeinde Freigericht - Krippe "Himmelszelt"
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06055 916-640
Gemeinde Freigericht - Kindertagesstätte "NaturKita Querbeet"
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 07:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06055 916-650
E-Mail: kita.querbeet@freigericht.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Freigericht: Spezielle Hinweise für Gemeinde Freigericht
Satzungen der Gemeinde Freigericht
- Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Freigericht (Benutzungssatzung)
- Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Freigericht
- Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Freigericht
Satzungen der Gemeinde Freigericht
- Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Freigericht (Benutzungssatzung)
- Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Freigericht
- Satzung über Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindergärten der Gemeinde Freigericht
Kosten
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.
Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018
Stichwörter
Kinderhort, Kindergarten, Kindertagesstätten, Kita, Kindertageseinrichtungen, Hort, Kindergärten