Kindertageseinrichtungen
Beschreibung
Kindertageseinrichtungen (Tageseinrichtungen für Kinder) sind Kinderkrippen für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres, Kindergärten für Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, Kinderhorte für Kinder im Schulalter und altersübergreifende Tageseinrichtungen für Kinder, § 25 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB).
Tageseinrichtungen sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können, § 22 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
Kinder ab dem ersten vollendeten Lebensjahr haben einen Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege, § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII).
- Kindertagespflege(Hessisches Ministerium für Soziales und Integration)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Über Anzahl der Betreuungseinrichtungen und Anzahl der Plätze sowie die Konzeptionen können Sie sich bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung oder im örtlichen Jugendamt informieren.
Dort erhalten Sie auch Kontaktadressen der in Frage kommenden Kindertageseinrichtungen . Die Anmeldung erfolgt in der jeweiligen Einrichtung und/oder bei der Verwaltung der Stadt bzw. Gemeinde, in der sich die Kindertageseinrichtung befindet.
Ansprechpartner
Kindertagesbetreuung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Am Bahnhof
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Tiefgarage Ferdinand-Stuttmann-Straße
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Ferdinand-Stuttmann-Straße
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Ferdinand-Stuttmann-Straße
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Bahnof
Linien:- Bus: Linie Linie 11, 16, 31, 32, 41,42, 51, 52, AST 70, AST 71
- Haltestelle: Haltestelle Bahnhof Südseite
Linien:- Bus: Linie Linie 22, 24, 46, 61, 67
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06142 83-2044
Telefax: 06142 83-2748
Kontaktperson
Annette Kresse
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2566
Fax: 06142 83-2748
E-Mail: annette.kresse@ruesselsheim.de
Christina Bresser
Manuela Forster
Jasmin Haschke
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2482
Fax: 06142 83-2748
E-Mail: jasmin.haschke@ruesselsheim.de
Daniela Nöll
Dorina Weichert
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06142 83-2481
Fax: 06142 83-2748
E-Mail: dorina.weichert@ruesselsheim.de
Andrea Schnittler
Mariam Azafrany-Boufoussan
Iris Kapteina
Frank Lockenvitz
Hausanschrift
Fax: 06142 83-2748
Telefon Festnetz: 06142 83-2911
E-Mail: frank.lockenvitz@ruesselsheim.de
Stichwörter
Kinderbetreuung, Kindertagespflege, Kindertagesstätte, Platz- und Beitragsverwaltung städtischer Kitas und Kindertagespflege, Verwaltung städtischer Kindertagesstätten und Kindertagespflege
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren. Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.
Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.
Bemerkungen
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 09.08.2018
Stichwörter
Hort, Kindergärten, Kinderhort, Kita, Kindergarten, Kindertagesstätten, Kindertageseinrichtungen