Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten

    Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten (Ehename)

    Beschreibung

    Im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung müssen Sie entscheiden, welche Namen Sie und Ihr Verlobter/Ihre Verlobte in der Ehe führen möchten. Sie können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen oder die zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen beibehalten. Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen).

    Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur einer der Namen dem Ehenamen angefügt oder vorangestellt werden. Sie haben auch die Möglichkeit, bei der Eheschließung oder später – hierfür gibt es keine Frist – den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihrer Ehegattin/Ihres Ehegatten zum Ehenamen zu bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Ehe einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht. Ein angefügter oder vorangestellter Name kann auch während der Ehe wieder abgelegt werden.

    Während des Bestehens der Ehe kann der Ehename nicht widerrufen werden.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.

    Ansprechpartner

    Stadt Vellmar - Standesamt

    Beschreibung

    Herzlich willkommen im Standesamt Vellmar



    Der Trausaal im Standesamt Vellmar bietet neben dem Brautpaar und 2 Trauzeugen Platz für bis zu 20 Gäste.

    ************************************************
    Onlineangebote des Standesamts Vellmar im Überblick:

    Voranmeldung einer Geburt
    Voranmeldung Ihrer Eheschließung 
    Voranmeldung eines Sterbefalls

    Urkunden online beantragen

    *************************************************

    •  

      Standesamt Trausaal 1

    •  

      Standesamt Trausaal 2

    •  

      Standesamt Trausaal 3

    •  

      Standesamt Trausaal 4

    •  

      Standesamt Trausaal 5

    •  

      Standesamt Trausaal 6


     
    Wenn man die meisten Menschen fragt, was Sie mit dem Standesamt verbinden, erhält man in über 90 % der Fälle nur eine Antwort: „Heiraten!"

    Das ist richtig, aber es ist nur ein kleiner, wenn auch der bekannteste Teil der standesamtlichen Arbeit.
    In den Aufgabenbereich des Standesamts fällt eine Fülle von Aufgaben, und, auch wenn man es nicht merkt - das Standesamt begleitet die Menschen ein Leben lang.

    Es fängt mit der Beurkundung der Geburt an.
    Später, wenn man den Partner oder die Partnerin fürs Leben gefunden hat, kommt man zur Eheschließung ins Standesamt.

    Aber auch der Tod wird beim Standesamt beurkundet.

    Im Laufe der Zeit kommt man immer mal wieder in Kontakt mit dem Standesamt, sei es, ob man eine Urkunde benötigt, die Vaterschaft anerkennen möchte oder eine Namensänderung vornehmen lassen will.

    Auf den kommenden Seiten zeigen und erklären wir Ihnen die Arbeit des Standesamts Vellmar und geben Ihnen nützliche Tipps und Ratschläge.
    Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung und freuen uns über Ihren Besuch, Anruf oder Email.

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    34246 Vellmar

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Das Standesamt Vellmar ist telefonisch zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung erreichbar. Für eine persönliche Vorsprache ist eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Vellmar

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    34246 Vellmar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
    Dienstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
    Mittwoch: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
    Donnerstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
    Freitag: 08.00-12.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Die Sprechzeiten der Verwaltung im Rathaus weichen von den Öffnungszeiten des Bürger- Service wie folgt ab: Montag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Dienstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Mittwoch: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Donnerstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Freitag: 08.30-12.00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen benötigt werden, ist im Einzelfall abhängig vom Anlass der Erklärung und den jeweiligen persönlichen Voraussetzungen/Umständen. Auskünfte erhalten Sie beim zuständigen Standesamt.

    Voraussetzungen

    Eheschließung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bei der Anmeldung der Eheschließung geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihre Verlobte/Ihr Verlobter künftig führen wollen. Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.

     Ausländische Eheschließende unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der Verlobten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der/die ausländische Verlobte angehört, und dem deutschen Recht.

    Kosten

    Für die Erklärung zur Namensführung im Rahmen der Eheschließung fallen keine Gebühren an.

    für eine spätere Erklärungen, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.: Gebühr 23.5 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Erklärung zur Namensführung gibt es verschiedene Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten (z. B. für die Namensführung von ausländischen Verlobten oder wenn vor der Ehe geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind). Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten.

    Kinder erhalten den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen. Führen die Eltern keinen Ehenamen, müssen Sie bei der Geburt des ersten Kindes festlegen, ob das Kind Ihren Namen oder den Namen Ihrer Ehegattin/Ihres Ehegatten als Geburtsnamen erhalten soll. Diese Erklärung gilt anschließend auch für etwaige weitere Kinder.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Namenserklärung, Namensgebung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)