Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Ehegatten (Ehename)
Beschreibung
Im Rahmen der Anmeldung der Eheschließung müssen Sie entscheiden, welche Namen Sie und Ihr Verlobter/Ihre Verlobte in der Ehe führen möchten. Sie können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen oder die zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen beibehalten. Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder bisher geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen, sofern der Ehename nicht schon mehrgliedrig ist (Begleitnamen).
Ist der Geburtsname oder bisher geführte Familienname mehrgliedrig, kann nur einer der Namen dem Ehenamen angefügt oder vorangestellt werden. Sie haben auch die Möglichkeit, bei der Eheschließung oder später – hierfür gibt es keine Frist – den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihrer Ehegattin/Ihres Ehegatten zum Ehenamen zu bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Ehe einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht. Ein angefügter oder vorangestellter Name kann auch während der Ehe wieder abgelegt werden.
Während des Bestehens der Ehe kann der Ehename nicht widerrufen werden.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Ansprechpartner
Gemeinde Aarbergen - Bürgerdienste, Soziales, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Scheidertalstraße 1
Postfach
65326 Aarbergen
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr
Freitag von 7.00 bis 12.00 Uhr
Montag von 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 13.30 bis 15.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06120 270
Telefax: 06120 2744
Kontaktperson
Herr Lars Kremer
Postanschrift
Scheidertalstraße 1
65326 Aarbergen
E-Mail: lars.kremer@aarbergen.de
Telefon Festnetz: 06120 2731
Frau Daniela Dambeck
Postanschrift
Scheidertalstraße 1
65326 Aarbergen
Telefon Festnetz: 06120 2739
E-Mail: daniela.dambeck@aarbergen.de
Frau Manuela Schrader
Postanschrift
Scheidertalstraße 1
65326 Aarbergen
E-Mail: manuela.schrader@aarbergen.de
Telefon Festnetz: 06120 2736
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen benötigt werden, ist im Einzelfall abhängig vom Anlass der Erklärung und den jeweiligen persönlichen Voraussetzungen/Umständen. Auskünfte erhalten Sie beim zuständigen Standesamt.
Voraussetzungen
Eheschließung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bei der Anmeldung der Eheschließung geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihre Verlobte/Ihr Verlobter künftig führen wollen. Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.
Ausländische Eheschließende unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der Verlobten seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der/die ausländische Verlobte angehört, und dem deutschen Recht.
Kosten
Für die Erklärung zur Namensführung im Rahmen der Eheschließung fallen keine Gebühren an.
für eine spätere Erklärungen, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.: Gebühr 23.5 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Erklärung zur Namensführung gibt es verschiedene Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten (z. B. für die Namensführung von ausländischen Verlobten oder wenn vor der Ehe geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind). Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten.
Kinder erhalten den Ehenamen der Eltern als Geburtsnamen. Führen die Eltern keinen Ehenamen, müssen Sie bei der Geburt des ersten Kindes festlegen, ob das Kind Ihren Namen oder den Namen Ihrer Ehegattin/Ihres Ehegatten als Geburtsnamen erhalten soll. Diese Erklärung gilt anschließend auch für etwaige weitere Kinder.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022
Stichwörter
Namenserklärung, Namensgebung