Außer Kraft - Familienbuch Ausfertigung

    Familienbuch

    Beschreibung

    Das Familienbuch war in der Zeit von 1958 - 2008 ein Personenstandsbuch, das nach jeder Eheschließung im Inland, auf Antrag auch für Eheschließungen im Ausland, angelegt und beim Wohnsitzstandesamt fortgeführt worden ist. Es enthielt Angaben über die Ehegatten, die Eheschließungsdaten, die Namensführung der Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und über die Beendigung der Ehe.

    Das Familienbuch ist vielfach mit dem Stammbuch der Familie verwechselt worden, das lediglich eine in privater Hand befindliche Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden) enthält. Darüber hinaus ist es mangels Bekanntheit nur wenig genutzt worden.

    Mit Inkrafttreten der Personenstandsnovelle am 01. 01. 2009 ist die Anlegung und Fortführung von Familienbüchern entfallen. Stattdessen werden jetzt die Eheeinträge in den Eheregistern von den Heiratsstandesämtern fortgeführt. Nach dort sind auch die alten Familienbücher abgegeben worden. Aus den als Heiratseinträgen fortzuführenden Familienbüchern können beglaubigte Abschriften erteilt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch erteilt das Heiratsstandesamt.

    Hinweise für Nidda: Spezielle Hinweise für Stadt Nidda

    Wurde nach Eheschließung im Ausland ein Familienbuch auf Antrag angelegt, werden beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch ausgestellt. Das auf Antrag angelegte Familienbuch befindet sich bei dem Standesamt, das am 31.12.2008 für die Fortführung zuständig war. Waren die Ehegatten zu diesem Zeitpunkt verheiratet, befindet es sich bei dem Standesamt des damals zuständigen Wohnsitzes. Wurde die Ehe geschieden, befindet es sich bei dem Standesamt des letzten gemeinsamen Wohnsitzes. Bei Scheidung vor dem 01.07.1998 wird das Familienbuch bei dem Standesamt geführt, welches für den Wohnsitz des Mannes zum Zeitpunkt der Ehescheidung zuständig war.

    Wurde nach Eheschließung im Ausland ein Familienbuch auf Antrag angelegt, werden beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch ausgestellt. Das auf Antrag angelegte Familienbuch befindet sich bei dem Standesamt, das am 31.12.2008 für die Fortführung zuständig war. Waren die Ehegatten zu diesem Zeitpunkt verheiratet, befindet es sich bei dem Standesamt des damals zuständigen Wohnsitzes. Wurde die Ehe geschieden, befindet es sich bei dem Standesamt des letzten gemeinsamen Wohnsitzes. Bei Scheidung vor dem 01.07.1998 wird das Familienbuch bei dem Standesamt geführt, welches für den Wohnsitz des Mannes zum Zeitpunkt der Ehescheidung zuständig war.

    Ansprechpartner

    Stadt Nidda - FG 01.8 - Standesamt und Bestattungswesen

    Adresse

    Postanschrift

    Wilhelm-Eckhardt-Platz 1

    63667 Nidda

    Öffnungszeiten

    Mo-Fr: 8-12 Uhr Do: 14-18 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Eheschließung, Heiratsurkunde, Hochzeit, Familienbuch, Ehe, Heirat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)