Familienbuch
Beschreibung
Das Familienbuch war in der Zeit von 1958 - 2008 ein Personenstandsbuch, das nach jeder Eheschließung im Inland, auf Antrag auch für Eheschließungen im Ausland, angelegt und beim Wohnsitzstandesamt fortgeführt worden ist. Es enthielt Angaben über die Ehegatten, die Eheschließungsdaten, die Namensführung der Ehegatten, Eltern und Kinder der Ehegatten und über die Beendigung der Ehe.
Das Familienbuch ist vielfach mit dem Stammbuch der Familie verwechselt worden, das lediglich eine in privater Hand befindliche Sammlung von Urkunden (Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden) enthält. Darüber hinaus ist es mangels Bekanntheit nur wenig genutzt worden.
Mit Inkrafttreten der Personenstandsnovelle am 01. 01. 2009 ist die Anlegung und Fortführung von Familienbüchern entfallen. Stattdessen werden jetzt die Eheeinträge in den Eheregistern von den Heiratsstandesämtern fortgeführt. Nach dort sind auch die alten Familienbücher abgegeben worden. Aus den als Heiratseinträgen fortzuführenden Familienbüchern können beglaubigte Abschriften erteilt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Beglaubigte Abschriften aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuch erteilt das Heiratsstandesamt.
Ansprechpartner
Gemeinde Gründau - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bus
Linien:- Bus: Linie Linie MKK-66
- Haltestelle: Bahn
Linien:- Regionalbahn: Linie Landesbahn LInie-36
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Behindertengerechter Zugang rechts neben dem Haupteingang.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Eheschließung, Heiratsurkunde, Hochzeit, Familienbuch, Ehe, Heirat