Eheschließung Vollzug

    Eheschließung Vollzug

    Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet. Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Hinweise für Schauenburg: Eheschließung Vollzug

    Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung bzw. Prüfung der Ehefähigkeit und notwendige Unterlagen

    Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung bzw. Prüfung der Ehefähigkeit und notwendige Unterlagen

    Beschreibung

    Für das Eingehen einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich erforderlich.

    Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden (Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates) kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden unwirksam oderaufhebbar ist.

    Die Vornahme der Eheschließung erfolgt im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.

    Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländern vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.

    Hinweise für Schauenburg: Eheschließung Vollzug

    Sie müssen die Eheschließung mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt anmelden. Melden Sie sich möglichst persönlich und gemeinsam an. Sie können sich auch gegenseitig oder jemand Anderen bevollmächtigen.

    Sie können in jedem deutschen Standesamt die Ehe schließen. Anmelden können Sie sich jedoch nur in einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie oder Ihr künftiger Ehegatte oder Ihre künftige Ehegattin seinen beziehungsweise ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise hat. Haben Sie beide weder Ihren Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, müssen Sie sich bei dem Standesamt anmelden, welches Sie trauen soll.

    Das Standesamt, bei dem Sie sich angemeldet haben, prüft, ob Hindernisse gegen die Eheschließung sprechen, wenn Sie diese in einem anderen Standesamt durchführen wollen. Das Ergebnis der Prüfung teilt Ihnen das Standesamt mit. Liegen keine Hindernisse vor, ist die Mitteilung hierüber für das eheschließende Standesamt verbindlich.

    Sie beide werden vor der Eheschließung befragt, ob Sie einen Ehenamen tragen wollen.

    Nach der Eheschließung beurkundet dies der Standesbeamte oder die Standesbeamtin in einer Niederschrift. Diese wird von Ihnen und Ihrem Ehegatten beziehungsweise Ihrer Ehegattin, den Zeugen und Zeuginnen sowie der Standesbeamtin beziehungsweise dem Standesbeamten unterschrieben. Danach wird die Eheschließung im Eheregister beurkundet.

    Seit dem 1. Oktober 2017 ist in Deutschland aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts auch eine Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern und Partnerinnen möglich.

    Sie müssen die Eheschließung mündlich oder schriftlich beim zuständigen Standesamt anmelden. Melden Sie sich möglichst persönlich und gemeinsam an. Sie können sich auch gegenseitig oder jemand Anderen bevollmächtigen.

    Sie können in jedem deutschen Standesamt die Ehe schließen. Anmelden können Sie sich jedoch nur in einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie oder Ihr künftiger Ehegatte oder Ihre künftige Ehegattin seinen beziehungsweise ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise hat. Haben Sie beide weder Ihren Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, müssen Sie sich bei dem Standesamt anmelden, welches Sie trauen soll.

    Das Standesamt, bei dem Sie sich angemeldet haben, prüft, ob Hindernisse gegen die Eheschließung sprechen, wenn Sie diese in einem anderen Standesamt durchführen wollen. Das Ergebnis der Prüfung teilt Ihnen das Standesamt mit. Liegen keine Hindernisse vor, ist die Mitteilung hierüber für das eheschließende Standesamt verbindlich.

    Sie beide werden vor der Eheschließung befragt, ob Sie einen Ehenamen tragen wollen.

    Nach der Eheschließung beurkundet dies der Standesbeamte oder die Standesbeamtin in einer Niederschrift. Diese wird von Ihnen und Ihrem Ehegatten beziehungsweise Ihrer Ehegattin, den Zeugen und Zeuginnen sowie der Standesbeamtin beziehungsweise dem Standesbeamten unterschrieben. Danach wird die Eheschließung im Eheregister beurkundet.

    Seit dem 1. Oktober 2017 ist in Deutschland aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts auch eine Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern und Partnerinnen möglich.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Standesamt, Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 14

    34225 Baunatal

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
    Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr
    Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Standesamt Baunatal-Schauenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 14

    34225 Schauenburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

    Montag bis Mittwoch 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

    Donnerstag 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr

    Für einen Besuch ist eine telefonische Terminvereinbarung notwendig.

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Bei Auswahl unserer Online-Dienstleistung werden Sie zum gemeinsamen Standesamt im Rathaus der Stadt Baunatal weitergeleitet. Die Zahlungsmodalitäten sind im Verlauf des Online Vorgangs wählbar.

    Gemeinsamer Standesamtsbezirk Baunatal-Schauenburg: Interkommunale Zusammenarbeit: Zum 1. Februar 2010 wurden die Standesämter Baunatal und Schauenburg zu einem gemeinsamen Standesamtsbezirk zusammengelegt.
    Das Standesamt Baunatal-Schauenburg übernimmt seitdem im Rathaus Baunatal gegen Kostenerstattung alle administrativen Aufgaben, beispielsweise die Anmeldung zur Eheschließung, Namensänderungen, Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalls im gemeinsamen Standesamtsbezirk. Trauungen können nach wie vor im Trauzimmer der Gemeinde Schauenburg und in der Märchenwache durchgeführt werden.

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

    Hinweise für Schauenburg: Eheschließung Vollzug

    Zuständigkeit:
    Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (Hauptwohnung).
    Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehefähigkeit:
    Beide Verlobte persönlich

    Notwendige Unterlagen:
    Wenn die Verlobten im Inland gemeldet sind, beide ledig sind und beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen:
    1. Personalausweis oder Reisepass
    2. eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde zum Zwecke der Eheschließung
    3. ein beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister


    War einer der Verlobten oder beide bereits verheiratet, werden zusätzlich zu 1) und 2) folgende Unterlagen benötigt:
    1. eine Eheurkunde
    2. das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

    Für gemeinsame minderjährige Kinder sind Geburtsurkunden, Bescheinigung über gemeinsames Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung vorzulegen.

    Vorzulegende Unterlagen bei Auslandsbeteiligung:
    Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört. Da die vorzulegenden Unterlagen individuell verschieden sind, wird empfohlen, beim zuständigen Standesamt Beratung einzuholen.
    Die vorzulegenden Unterlagen haben ein halbes Jahr Gültigkeit. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Ehe geschlossen sein oder neue Unterlagen beigebracht werden.

    Zuständigkeit:
    Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung der Eheschließung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat (Hauptwohnung).
    Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehefähigkeit:
    Beide Verlobte persönlich

    Notwendige Unterlagen:
    Wenn die Verlobten im Inland gemeldet sind, beide ledig sind und beide die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen:
    1. Personalausweis oder Reisepass
    2. eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde zum Zwecke der Eheschließung
    3. ein beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister


    War einer der Verlobten oder beide bereits verheiratet, werden zusätzlich zu 1) und 2) folgende Unterlagen benötigt:
    1. eine Eheurkunde
    2. das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk

    Für gemeinsame minderjährige Kinder sind Geburtsurkunden, Bescheinigung über gemeinsames Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung vorzulegen.

    Vorzulegende Unterlagen bei Auslandsbeteiligung:
    Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört. Da die vorzulegenden Unterlagen individuell verschieden sind, wird empfohlen, beim zuständigen Standesamt Beratung einzuholen.
    Die vorzulegenden Unterlagen haben ein halbes Jahr Gültigkeit. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Ehe geschlossen sein oder neue Unterlagen beigebracht werden.

    Formulare

    Keine

    Voraussetzungen

    • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
    • Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
    • Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
    • Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
    • Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
    • Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

    Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

    Die rechtmäßige Eheschließung setzt die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden voraus; diese werden durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamten geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamtin/dem Standesbeamten zu unterschreiben.

    Kosten

    während der allgemeinen Öffnungszeiten und innerhalb der Amtsräume, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.: Gebühr 47.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schauenburg: Eheschließung Vollzug

    Über unseren Online Service > Antragsformulare können Sie uns Daten und Dokumente für die Anmeldung Ihrer Eheschließung vorab übermitteln, wenn einer von Ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zuständigkeitsbereich unseres Standesamtsbezirkes hat. Die Voraussetzungen für die Eheschließung sind vom Standesamt zu prüfen. 

    Nach Eingang des Antrages kontaktieren Sie die Mitarbeiterinnen des Standesamtes per Telefon oder E-Mail, um die nächsten Schritte zu besprechen und einen persönlichen Termin zur Anmeldung Ihrer Eheschließung zu vereinbaren. Bei diesem müssen Dokumente im Original vorgelegt werden. Die individuellen Unterlagen teilt Ihnen das Standesamt aufgrund ihrer Voranmeldung mit.

    Bei Auswahl dieser Online-Dienstleistung werden Sie zum gemeinsamen Standesamt im Rathaus der Stadt Baunatal weitergeleitet. Die Zahlungsmodalitäten sind im Verlauf des Online Vorgangs wählbar.

    Über unseren Online Service > Antragsformulare können Sie uns Daten und Dokumente für die Anmeldung Ihrer Eheschließung vorab übermitteln, wenn einer von Ihnen seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort im Zuständigkeitsbereich unseres Standesamtsbezirkes hat. Die Voraussetzungen für die Eheschließung sind vom Standesamt zu prüfen.

    Nach Eingang des Antrages kontaktieren Sie die Mitarbeiterinnen des Standesamtes per Telefon oder E-Mail, um die nächsten Schritte zu besprechen und einen persönlichen Termin zur Anmeldung Ihrer Eheschließung zu vereinbaren. Bei diesem müssen Dokumente im Original vorgelegt werden. Die individuellen Unterlagen teilt Ihnen das Standesamt aufgrund ihrer Voranmeldung mit.

    Bei Auswahl dieser Online-Dienstleistung werden Sie zum gemeinsamen Standesamt im Rathaus der Stadt Baunatal weitergeleitet. Die Zahlungsmodalitäten sind im Verlauf des Online Vorgangs wählbar.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schauenburg: Eheschließung Vollzug

    Gemeinsamer Standesamtsbezirk Baunatal-Schauenburg: Interkommunale Zusammenarbeit: Zum 1. Februar 2010 wurden die Standesämter Baunatal und Schauenburg zu einem gemeinsamen Standesamtsbezirk zusammengelegt.

    Das Standesamt Baunatal-Schauenburg übernimmt seitdem im Rathaus Baunatal gegen Kostenerstattung alle administrativen Aufgaben, beispielsweise die Anmeldung zur Eheschließung, Namensänderungen, Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalls im gemeinsamen Standesamtsbezirk.

    Trauungen können nach wie vor im Trauzimmer der Gemeinde Schauenburg und in der Märchenwache durchgeführt werden.

    Gemeinsamer Standesamtsbezirk Baunatal-Schauenburg: Interkommunale Zusammenarbeit: Zum 1. Februar 2010 wurden die Standesämter Baunatal und Schauenburg zu einem gemeinsamen Standesamtsbezirk zusammengelegt.

    Das Standesamt Baunatal-Schauenburg übernimmt seitdem im Rathaus Baunatal gegen Kostenerstattung alle administrativen Aufgaben, beispielsweise die Anmeldung zur Eheschließung, Namensänderungen, Beurkundung einer Geburt oder eines Sterbefalls im gemeinsamen Standesamtsbezirk.

    Trauungen können nach wie vor im Trauzimmer der Gemeinde Schauenburg und in der Märchenwache durchgeführt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hochzeit, Eheschließung, Trauung, Die Ehe schließen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)