• Breitscheid (Landkreis Lahn-Dill-Kreis, Hessen)
Eheschließung Vollzug

Eheschließung Vollzug

Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet. Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

Beschreibung

Für das Eingehen einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich erforderlich.

Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden (Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates) kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden unwirksam oderaufhebbar ist.

Die Vornahme der Eheschließung erfolgt im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.

Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländern vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Ansprechpartner

Gemeinde Breitscheid

Adresse

Hausanschrift

Rathausstraße 14

35767 Breitscheid

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Parkplatz Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10

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Anzahl der Stellplätze: 10

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Mo + Di + Do:       08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr

Mi:                       08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen

Do:                      zusätzl. bis 17:00 Uhr (Bürgerservice u. Gemeindekasse)

Fr:                       08:00 bis 12:00 Uhr - nachmittags geschlossen

Kontakt

Kontaktperson

Internet

Bankverbindung

Gemeinde Breitscheid

Empfänger: Gemeinde Breitscheid

IBAN: DE43 5165 0045 0000 0335 48

Bankinstitut: Sparkasse Dillenburg

Version

Technisch geändert am 14.03.2025

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Gemeinde Breitscheid - Fachdienst 2.5 - Standesamt

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Technisch geändert am 14.03.2025

Sprachversion

de-DE

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erforderliche Unterlagen

  • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

Formulare

Keine

Voraussetzungen

  • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
  • Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
  • Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
  • Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
  • Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
  • Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.

Die rechtmäßige Eheschließung setzt die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden voraus; diese werden durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamten geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamtin/dem Standesbeamten zu unterschreiben.

Kosten

während der allgemeinen Öffnungszeiten und innerhalb der Amtsräume, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.: Gebühr 47.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

Version

Technisch erstellt am 13.11.2008

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Eheschließung, Die Ehe schließen, Trauung, Hochzeit

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019