Eheschließung Vollzug
Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet. Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
Beschreibung
Für das Eingehen einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich erforderlich.
Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden (Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates) kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden unwirksam oderaufhebbar ist.
Die Vornahme der Eheschließung erfolgt im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.
Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländern vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Hinweise für Laubach: Standesamt/Eheschließung bei ausl. Staatsangehörigkeit
Die Kommunen Lich, Hungen, Grünberg, Laubach und Reiskirchen haben nach intensiver Vorbereitungsphase im Bereich des Personenstandswesens (Standesamt) eine Kooperation vereinbart. Hierzu wurde eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Sitz des gemeinsamen Standesamtes ist in Lich.
Ab dem 02.01.2015 nimmt das Standesamt Lich mit ihren insgesamt dann 6 Mitarbeiterinnen daher die personenstandsrechtlichen Aufgaben für die genannten Kommunen wahr.
Das (gemeinsame) Standesamt Lich ist wie folgt erreichbar:
postalisch: 35423 Lich, Unterstadt 1
Telefax: 06404/806-224
Stadtverwaltung Lich (allgemeine Telefonzentrale): 06404/806-0
Durchwahl-Nr. (Standesamt): 06404/806-112, 806-113, 806-136, 806-140
E-Mail:
Die Kommunen Lich, Hungen, Grünberg, Laubach und Reiskirchen haben nach intensiver Vorbereitungsphase im Bereich des Personenstandswesens (Standesamt) eine Kooperation vereinbart. Hierzu wurde eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Sitz des gemeinsamen Standesamtes ist in Lich.
Ab dem 02.01.2015 nimmt das Standesamt Lich mit ihren insgesamt dann 6 Mitarbeiterinnen daher die personenstandsrechtlichen Aufgaben für die genannten Kommunen wahr.
Das (gemeinsame) Standesamt Lich ist wie folgt erreichbar:
postalisch: 35423 Lich, Unterstadt 1
Telefax: 06404/806-224
Stadtverwaltung Lich (allgemeine Telefonzentrale): 06404/806-0
Durchwahl-Nr. (Standesamt): 06404/806-112, 806-113, 806-136, 806-140
E-Mail:
Ansprechpartner
Stadt Laubach
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie Linie 372
- Bus: Linie Linie 74
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerservice:
Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di. 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 07:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
übrige Verwaltung:
Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadtkasse Laubach
Empfänger: Stadtkasse Laubach
IBAN: DE34 5135 2227 0000 0003 56
BIC: HELADEF1LAU
Bankinstitut: Sparkasse Laubach-Hungen
Stadt Laubach - Fachbereich 10 -zentrale Steuerung, Bürgerservice, Kultur, Sport und Soziales-
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erforderliche Unterlagen
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
Formulare
Keine
Voraussetzungen
- Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
- Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
- Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
- Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
- Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
- Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.
Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.
Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
Die rechtmäßige Eheschließung setzt die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden voraus; diese werden durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamten geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamtin/dem Standesbeamten zu unterschreiben.
Kosten
während der allgemeinen Öffnungszeiten und innerhalb der Amtsräume, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.: Gebühr 47.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022
Stichwörter
Hochzeit, Eheschließung, Trauung, Die Ehe schließen