Eheschließung Vollzug
Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet. Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
Beschreibung
Für das Eingehen einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich erforderlich.
Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden (Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates) kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden unwirksam oderaufhebbar ist.
Die Vornahme der Eheschließung erfolgt im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.
Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländern vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.
Hinweise für Rüsselsheim am Main: Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit
Sie wollen sich trauen? Dann führt Ihr erster Weg zu dem Standesamt der Stadt, in der Sie oder Ihre Verlobte beziehungsweise Ihr Verlobter mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Dort melden Sie Ihre Eheschließung an.
Die „Anmeldung“ ist vergleichbar mit der früheren „Aufgebotsbestellung“.
Bei der Anmeldung werden die Voraussetzungen für Ihre Eheschließung geprüft.
Liegt kein Ehehindernis vor, teilt Ihnen dies das Standesamt mit und vereinbart mit Ihnen einen Termin für Ihre Eheschließung. Dieser Termin muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung der Eheschließung liegen.
Die Eheschließung selbst kann dann in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden. Falls Sie in einem anderen als dem Wohnsitzstandesamt heiraten möchten, werden Ihre Unterlagen per Post an das Standesamt gesandt, in dem die Eheschließung stattfinden soll. Dort sollten Sie sich frühzeitig um einen Termin bemühen, der innerhalb der Sechs-Monats-Frist liegt.
Nähere Informationen zur Durchführung der Eheschließung (Trauzeugen, Ringtausch, Musik, Sektempfang et cetera) und zu den Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe erhalten Sie von den Kolleginnen und Kollegen des Standesamts.
Sie wollen sich trauen? Dann führt Ihr erster Weg zu dem Standesamt der Stadt, in der Sie oder Ihre Verlobte beziehungsweise Ihr Verlobter mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind. Dort melden Sie Ihre Eheschließung an.
Die "Anmeldung" ist vergleichbar mit der früheren "Aufgebotsbestellung".
Bei der Anmeldung werden die Voraussetzungen für Ihre Eheschließung geprüft.
Liegt kein Ehehindernis vor, teilt Ihnen dies das Standesamt mit und vereinbart mit Ihnen einen Termin für Ihre Eheschließung. Dieser Termin muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung der Eheschließung liegen.
Die Eheschließung selbst kann dann in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden. Falls Sie in einem anderen als dem Wohnsitzstandesamt heiraten möchten, werden Ihre Unterlagen per Post an das Standesamt gesandt, in dem die Eheschließung stattfinden soll. Dort sollten Sie sich frühzeitig um einen Termin bemühen, der innerhalb der Sechs-Monats-Frist liegt.
Nähere Informationen zur Durchführung der Eheschließung (Trauzeugen, Ringtausch, Musik, Sektempfang et cetera) und zu den Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe erhalten Sie von den Kolleginnen und Kollegen des Standesamts.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Standesamt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung für den Bürger- und Publikumsverkehr geöffnet. Bitte nehmen Sie dazu telefonisch oder bevorzugt per E-Mail Kontakt mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in auf.
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Eheschließung
Stichwörter
Ortsgericht, Standesamt
Ämter und Einrichtungen in Rüsselsheim - Standesamt
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Hausanschrift
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
(Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz 10 Plätze Parkplatz: Landungsplatz 200 gebührenpflichtige Plätze )
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Das Standesamt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung für den Bürger- und Publikumsverkehr geöffnet. Bitte nehmen Sie dazu telefonisch oder bevorzugt per E-Mail Kontakt mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in auf.
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Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
Formulare
Keine
Voraussetzungen
- Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
- Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
- Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
- Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
- Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
- Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.
Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.
Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
Die rechtmäßige Eheschließung setzt die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden voraus; diese werden durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamten geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamtin/dem Standesbeamten zu unterschreiben.
Kosten
während der allgemeinen Öffnungszeiten und innerhalb der Amtsräume, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.: Gebühr 47.0 EUR
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022
Stichwörter
Hochzeit, Eheschließung, Trauung, Die Ehe schließen