Eheschließung Vollzug
Zwei Personen die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung, durch einen/e Standesbeamt*in miteinander verheiratet. Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
Beschreibung
Für das Eingehen einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich erforderlich.
Bei der Prüfung der sogenannten Ehefähigkeit von ausländischen Eheschließenden (Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates) kommt es darauf an, ob sich aus dem jeweiligen Heimatrecht des ausländischen Partners gesetzliche Ehehindernisse ergeben. Durch diese Prüfung soll vermieden werden, dass in Deutschland eine Ehe geschlossen wird, die im Heimatstaat des Eheschließenden unwirksam oderaufhebbar ist.
Die Vornahme der Eheschließung erfolgt im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.
Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländern vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.
Hinweise für Frankfurt am Main: Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit
Vereinbarung von Trauterminen
Bitte setzen Sie sich diesbezüglich telefonisch mit dem Standesamtsbezirk Mitte in Verbindung für die Trausäle:
- Römer (in der Regel montags bis freitags und an ausgewählten Samstagen)
- Seckbacher Rathaus (an ausgewählten Terminen)
- Palmengarten (freitags, von Mai bis September)
- Nikolauskapelle (an ausgewählten Terminen)
oder mit dem Standesamtsbezirk Höchst für den Trausaal im Emmerichpavillon (Mittwoch und Freitag und an ausgewählten Samstagen)
Hinweis in eigener Sache
Mittlerweile bieten die unterschiedlichsten Hochzeitsportale, Hochzeitsplaner oder Agenturen durch entsprechende Eingabe-Felder auf ihren Internetseiten an, Termine für die Eheschließungen beim Wunschstandesamt abzufragen bzw. zu vermitteln. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass das Standesamt Frankfurt am Main aus Gründen der Gleichbehandlung und eines fairen Wettbewerbs weder mit Betreibern von Hochzeitsportalen noch mit Hochzeitsagenturen o.ä. zusammenarbeitet! Terminanfragen für Eheschließungen oder sonstige Auskünfte zum Thema erfolgen ausschließlich in direktem Kontakt zwischen interessierten Paaren und dem Standesamt.
Vereinbarung von Trauterminen
Bitte setzen Sie sich diesbezüglich telefonisch mit dem Standesamtsbezirk Mitte in Verbindung für die Trausäle:
- Römer (in der Regel montags bis freitags und an ausgewählten Samstagen)
- Seckbacher Rathaus (an ausgewählten Terminen)
- Palmengarten (freitags, von Mai bis September)
- Nikolauskapelle (an ausgewählten Terminen)
oder mit dem Standesamtsbezirk Höchst für den Trausaal im Emmerichpavillon (Mittwoch und Freitag und an ausgewählten Samstagen)
Hinweis in eigener Sache
Mittlerweile bieten die unterschiedlichsten Hochzeitsportale, Hochzeitsplaner oder Agenturen durch entsprechende Eingabe-Felder auf ihren Internetseiten an, Termine für die Eheschließungen beim Wunschstandesamt abzufragen bzw. zu vermitteln. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass das Standesamt Frankfurt am Main aus Gründen der Gleichbehandlung und eines fairen Wettbewerbs weder mit Betreibern von Hochzeitsportalen noch mit Hochzeitsagenturen o.ä. zusammenarbeitet! Terminanfragen für Eheschließungen oder sonstige Auskünfte zum Thema erfolgen ausschließlich in direktem Kontakt zwischen interessierten Paaren und dem Standesamt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Frankfurt am Main: Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit
Standesamtsbezirk Mitte
Berliner Straße 33-35
60311 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212-73501 (08:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: ehe@stadt-frankfurt.de
Standesamtsbezirk Höchst
Seilerbahn 2
65929 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212-45570 (08:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de
Standesamtsbezirk Mitte
Berliner Straße 33-35
60311 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212-73501 (08:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: ehe@stadt-frankfurt.de
Standesamtsbezirk Höchst
Seilerbahn 2
65929 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 212-45570 (08:00 - 12:00 Uhr)
E-Mail: standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de
Ansprechpartner
Stadt Frankfurt - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Hinweis:
Die Öffnungszeiten für die einzelnen Bezirke finden Sie jeweils auf den entsprechenden Startseiten der Bezirke Mitte und Höchst sowie unserer Abteilung Staatsangehörigkeit, Einbürgerungen, Namensänderungen.
Kontakt
Telefon: +49 69 212-73502(Fortführung Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)
Telefon: +49 69 212-73501(Eheschließungen)
Telefon: +49 69 212-36291(Staatsangehörigkeit / Einbürgerungen / Namensänderungen)
Telefon: +49 69 212-73505(Anmeldung von Geburten und Sterbefällen)
Telefon: +49 69 212-45570(Standesamtsbezirk Höchst)
Telefon: +49 69 212-73503(Urkundenbestellungen, Vaterschaftsanerkennungen, Änderung des Kindesnamens)
E-Mail: standesamt@stadt-frankfurt.de
Internet
Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon: +49 69 212-73501(Eheschließungen)
Telefon: +49 69 212-73502(Fortführung Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister)
Telefon: +49 69 212-73503(Urkundenbestellungen, Änderung des Kindesnamens)
Telefon: +49 69 212-73505(Anmeldung von Geburten und Sterbefällen)
E-Mail: anmeldung.neugeborene@stadt-frankfurt.de(Anmeldung Neugeborene)
E-Mail: anmeldung.sterbefaelle@stadt-frankfurt.de(Anmeldung Sterbefälle)
E-Mail: ehe@stadt-frankfurt.de(Eheschließungen)
E-Mail: eheregister@stadt-frankfurt.de(Auskünfte aus den Ehe-, Lebenspartnerschaftsregistern, Familienbüchern und dazugehörigen Sammelakten)
E-Mail: Bestellung.urkunden@stadt-frankfurt.de(Auskünfte aus Geburten- und Sterberegistern)
E-Mail: folgebeurkundungen@stadt-frankfurt.de(Folgebeurkundung)
E-Mail: standesamt@stadt-frankfurt.de
Internet
Stadt Frankfurt - Standesamtsbezirk Höchst
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Eine persönliche Vorsprache ist - außer zur Sterbefallanmeldung - nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, von Montag bis Freitag, 08:00 - 12:00 Uhr, unter der Telefonnummer oder per E-Mail unter standesamt.hoechst@stadt-frankfurt.de.
(Bitte geben Sie uns in der E-Mail Ihre Telefonnummer an.)
Die Anmeldung von Sterbefällen ist zu folgenden Zeiten ohne Terminvereinbarung möglich:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-45570
Internet
erforderliche Unterlagen
- Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
Formulare
Keine
Voraussetzungen
- Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
- Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
- Die Eheschließenden müssen Ehemündig sein.
- Die Eheschließenden müssen Geschäftsfähigkeit (speziell natürlich Geschäftsfähig Ehegeschäftsfähig sein.
- Die Eheschließenden müssen persönlich Anwesend sein
- Der Ehe darf nach deutschem Recht, kein Ehehindernis, entgegenstehen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.
Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.
Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
Die rechtmäßige Eheschließung setzt die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden voraus; diese werden durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamten geprüft wird. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den Zeugen und der Standesbeamtin/dem Standesbeamten zu unterschreiben.
Kosten
während der allgemeinen Öffnungszeiten und innerhalb der Amtsräume, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.: Gebühr 47.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Frankfurt am Main: Eheschließung bei ausländischer Staatsangehörigkeit
Weitere Informationen zu den Trausälen finden Sie auf der Webseite Frankfurt.de
Weitere Informationen zu den Trausälen finden Sie auf der Webseite Frankfurt.de
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022
Stichwörter
Hochzeit, Eheschließung, Trauung, Die Ehe schließen