Heirat anmelden
Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.
Beschreibung
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung grundsätzlich persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen Ehenamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Hinweise für Frankenberg (Eder): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenberg
Wer eine Ehe schließen möchte, muss dies beim Standesamt anmelden (früher "Aufgebot"). Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Anmeldung ist nach Abschluss der rechtlichen Prüfung sechs Monate gültig.
Benötigte Unterlagen:
- Ein deutsches Paar, beide volljährig und noch nie verheiratet gewesen, benötigt jeweils eine Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)
- Reisepass oder Personalausweis
- beglaubigte Ablichtung des Geburtsregisters
Wichtig:
Ist einer der Verlobten Ausländer, Spätaussiedler, verwitwet oder geschieden, werden zusätzliche Unterlagen benögtigt - bitte beim Standesamt telefonisch erfragen.
Wer eine Ehe schließen möchte, muss dies beim Standesamt anmelden (früher "Aufgebot"). Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Die Anmeldung ist nach Abschluss der rechtlichen Prüfung sechs Monate gültig.
Benötigte Unterlagen:
- Ein deutsches Paar, beide volljährig und noch nie verheiratet gewesen, benötigt jeweils eine Aufenthaltsbescheinigung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt)
- Reisepass oder Personalausweis
- beglaubigte Ablichtung des Geburtsregisters
Wichtig:
Ist einer der Verlobten Ausländer, Spätaussiedler, verwitwet oder geschieden, werden zusätzliche Unterlagen benögtigt - bitte beim Standesamt telefonisch erfragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Ansprechpartner
Stadt Rosenthal - Standesamt Frankenberg (Eder)
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag:von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:von 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag:von 08:30 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06451 505-119
Telefon: 06451 505-116
Telefon: 06451 505-106
Telefax: 06451 505-100
E-Mail: standesamt@frankenberg.de
Internet
Weitere Informationen
Das ehemalige Standesamt Rosenthal ist zum 1.April 2017 Bestandteil des neu gegründeten Standesamtsbezirks Fankenberg (Eder).
Alle Anfragen das Standesamt betreffend sind dorthin zu richten:
Standesamt Frankenberg (Eder), Obermarkt 7-13, 35066 Frankenberg (Eder), Telefon: 06451 505-119
Stadt Frankenberg - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Obermarkt 7-13
35066 Frankenberg (Eder)
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06451 505-0
Telefax: 06451 505-100
Kontaktperson
Frau Gabriele Heinz
Herr Michael Leye
Herr Kai Bock
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06451 505-0
Fax: 06451 505-100
Telefon Festnetz: 06451 505-194
E-Mail: bock.kai@frankenberg.de
Stadt Frankenberg - Standesamt
Adresse
Postanschrift
Obermarkt 7-13
Postfach
35066 Frankenberg (Eder)
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:
8:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06451 505-0
Telefax: 06451 505-100
Kontaktperson
Herr Kai Bock
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06451 505-0
Telefon Festnetz: 06451 505-194
E-Mail: bock.kai@frankenberg.de
Fax: 06451 505-100
Frau Heidrun Bock
Postanschrift
Obermarkt 7-13
35066 Frankenberg (Eder)
Telefon Festnetz: 06451 505-116
Fax: 06451 505-100
Telefon Festnetz: 06451 505-0
E-Mail: bock.heidrun@frankenberg.de
Frau Gabriele Heinz
Herr Michael Leye
erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
- wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
- wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
- wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde des früheren Partners
- erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
- wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder
- bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer mit Lichtbild versehener Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- ggf. Ehefähigkeitszeugnis
- Fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
- weitere Unterlagen:
- Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- Die Ehe kann erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
- Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer Verlobten oder Ihrem Verlobten gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Fristen
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer des Antrags ist vom Einzelfall abhängig.
Kosten
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
Hinweise für Frankenberg (Eder): Spezielle Hinweise für Stadt Frankenberg
Prüfung der Ehevoraussetzungen
- 40,00 €, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist
- 60,00 €, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist
Vornahme der Eheschließung
- 40,00 € während der allgemeinen Öffnungszeiten
- 125,00 € außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten
zuzüglich Gebühren für Urkunden und Stammbuc
Prüfung der Ehevoraussetzungen
- 40,00 €, wenn nur deutsches Recht zu beachten ist
- 60,00 €, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist
Vornahme der Eheschließung
- 40,00 € während der allgemeinen Öffnungszeiten
- 125,00 € außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten
zuzüglich Gebühren für Urkunden und Stammbuc
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 13.08.2024
Stichwörter
Trauung, Standesamt, Eheschließung, Eheanmeldung, Ehevoraussetzungen, Aufgebot, Trauzeugen, heiraten, Hochzeit