Eheschließung Anmeldung

    Heirat anmelden

    Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.

    Beschreibung

    Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung grundsätzlich persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
    Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
    Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
    Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen Ehenamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.

    Hinweise für Marburg: Heirat anmelden

    Allgemeine Informationen

    Stand: 05.06.2024

    In Marburg lässt sich gut heiraten.

    Dazu stehen vier exklusive Trau(m)orte zur Auswahl und das natürlich auch, wenn Sie nicht in Marburg wohnen. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für Marburg entscheiden.

    Unsere vier Trau(m)orte möchten wir Ihnen gerne genauer vorstellen, siehe Link am Ende der Seite oder über den virtuellen Rundgang (siehe rechts).

    Bitte beachten Sie, dass nur der Historische Saal im Rathaus barrierefrei erreichbar ist!

    Im Trauzimmer der Marburger Oberstadt (Steinernes Haus – Markt 18) bieten wir Trauungen zu folgenden Zeiten an: 

    Dienstag und Mittwoch

    14.00 bis 15.00 Uhr

    Donnerstag

    10.00 bis 11.30 Uhr

    Nur April bis Oktober und im Dezember

    Freitag

    10.00 bis 12.00 Uhr

    14.00 bis 15.00 Uhr

    Von April bis Dezember

    Samstag

    10.15 bis 14.00 Uhr

    Nur bestimmte Termine, siehe Liste

    Für das Rathaus erfolgt die Terminabsprache durch uns innerhalb dieser Zeiten im Einzelfall.

    Bitte bedenken Sie, dass wir im Rathaus ggf. von Veranstaltungen und Terminen abhängig sind, auf die wir keinen Einfluss haben.

    Eheschließungen im Turmcafe des SPIEGELSLUSTTURMS finden zu festgelegten Terminen statt (s. Liste mit noch freien Terminen):

    Januar 2024                         

    Februar 2024

    März 2024

    April 2024

    Mai 2024

    Juni 2024

    Juli 2024

    August 2024

    September 2024

    Oktober 2024

    November 2024

    Dezember 2024                    

    04.12.2024   

    18.12.2024

    Januar 2025                        

    Februar 2025

    14.02.2025

    März 2025

    07.03.2025

    20.03.2025

    April 2025

    Mai 2025

    06.05.2025

    27.05.2025

    Juni 2025

    05.06.2025

    25.06.2025

    Juli 2025

    11.07.2025

    16.07.2025

    August 2025

    22.08.2025

    27.08.2025

    September 2025

    18.09.2025

    Oktober 2025

    08.10.2025

    17.10.2025

    29.10.2025

    November 2025

    14.11.2025

    27.11.2025

    Dezember 2025                    

    03.12.2025   

    17.12.2025

    Eheschließungen im Schloss können wir in Absprache mit der Philipps-Universität an den folgenden Tagen anbieten:

    Januar 2024                          

    Februar 2024

    März 2024

    April 2024

    Mai 2024

    Juni 2024

    Juli 2024

    August 2024

    September 2024

    Oktober 2024

    November 2024

    Dezember 2024

    Januar 2025                          

    14.01.2025   

    29.01.2025  

    Februar 2025

    06.02.2025

    25.02.2025

    März 2025

    12.03.2025

    25.03.2025

    April 2025

    23.04.2025

    Mai 2025

    13.05.2025

    22.05.2025

    Juni 2025

    11.06.2025

    17.06.2025

    Juli 2025

    09.07.2025

    24.07.2025

    August 2025

    September 2025

    02.09.2025

    24.09.2025

    Oktober 2025

    09.10.2025

    22.10.2025

    November 2025

    05.11.2025

    20.11.2025

    Dezember 2025

    02.12.2025

    10.12.2025

    Freie SAMSTAG - TERMINE entnehmen Sie bitte der folgenden Liste (Trauungen samstags nur im Steinernen Haus (Markt 18) oder Historischer Saal. Termine für Spiegelslusturm und Schloß siehe Listen oben).

    März 2024                             

    April 2024

    Mai 2024

    Juni 2024

    Juli 2024

    August 2024

    September 2024

    Oktober 2024

    November 2024

    Dezember 2024

    März 2025                            

    08.03.2025     

    April 2025

    12.04.2025

    26.04.2025

    Mai 2025

    10.05.2025

    24.05.2025

    Juni 2025

    14.06.2025

    28.06.2025

    Juli 2025

    05.07.2025

    19.07.2025

    August 2025

    02.08.2025

    16.08.2025

    30.08.2025

    September 2025

    13.09.2025

    27.09.2025

    Oktober 2025

    18.10.2025

    November 2025

    15.11.2025

    Dezember 2025

    06.12.2025

    Gebühren für eine Eheschließung im Steinernen Haus:

    • 47,00 Euro (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitagvormittag)
    • 71,00 Euro (Freitagnachmittag)
    • 200,00 Euro (Samstag) 


    Für Trauungen im Rathaus, Schloß und Spiegelslustturm fallen höhere Gebühren an. Außerdem ist für diese Lokalitäten zusätzlich eine Miete zu zahlen.

    Für Ihre Eheschließung bieten wir Ihnen ein breites Sortiment an Stammbüchern an. Informieren Sie sich in unserer Bildergalerie.

    Anmeldung der Eheschließung


    Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung bei dem Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes anmelden, früher wurde dies auch "Aufgebot bestellen" genannt.

    Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe kann grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.



    Allgemeine Informationen

    Stand: 05.06.2024

    In Marburg lässt sich gut heiraten.

    Dazu stehen vier exklusive Trau(m)orte zur Auswahl und das natürlich auch, wenn Sie nicht in Marburg wohnen. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für Marburg entscheiden.

    Unsere vier Trau(m)orte möchten wir Ihnen gerne genauer vorstellen, siehe Link am Ende der Seite oder über den virtuellen Rundgang (siehe rechts).

    Bitte beachten Sie, dass nur der Historische Saal im Rathaus barrierefrei erreichbar ist!

    Im Trauzimmer der Marburger Oberstadt (Steinernes Haus - Markt 18) bieten wir Trauungen zu folgenden Zeiten an:

    Dienstag und Mittwoch

    14.00 bis 15.00 Uhr

    Donnerstag

    10.00 bis 11.30 Uhr

    Nur April bis Oktober und im Dezember

    Freitag

    10.00 bis 12.00 Uhr

    14.00 bis 15.00 Uhr

    Von April bis Dezember

    Samstag

    10.15 bis 14.00 Uhr

    Nur bestimmte Termine, siehe Liste

    Für das Rathaus erfolgt die Terminabsprache durch uns innerhalb dieser Zeiten im Einzelfall.

    Bitte bedenken Sie, dass wir im Rathaus ggf. von Veranstaltungen und Terminen abhängig sind, auf die wir keinen Einfluss haben.

    Eheschließungen im Turmcafe des SPIEGELSLUSTTURMS finden zu festgelegten Terminen statt (s. Liste mit noch freien Terminen):

    Januar 2024

    Februar 2024

    März 2024

    April 2024

    Mai 2024

    Juni 2024

    Juli 2024

    August 2024

    September 2024

    Oktober 2024

    November 2024

    Dezember 2024

    04.12.2024

    18.12.2024

    Januar 2025

    Februar 2025

    14.02.2025

    März 2025

    07.03.2025

    20.03.2025

    April 2025

    Mai 2025

    06.05.2025

    27.05.2025

    Juni 2025

    05.06.2025

    25.06.2025

    Juli 2025

    11.07.2025

    16.07.2025

    August 2025

    22.08.2025

    27.08.2025

    September 2025

    18.09.2025

    Oktober 2025

    08.10.2025

    17.10.2025

    29.10.2025

    November 2025

    14.11.2025

    27.11.2025

    Dezember 2025

    03.12.2025

    17.12.2025

    Eheschließungen im Schloss können wir in Absprache mit der Philipps-Universität an den folgenden Tagen anbieten:

    Januar 2024

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    September 2024

    Oktober 2024

    November 2024

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    Januar 2025

    14.01.2025

    29.01.2025

    Februar 2025

    06.02.2025

    25.02.2025

    März 2025

    12.03.2025

    25.03.2025

    April 2025

    23.04.2025

    Mai 2025

    13.05.2025

    22.05.2025

    Juni 2025

    11.06.2025

    17.06.2025

    Juli 2025

    09.07.2025

    24.07.2025

    August 2025

    September 2025

    02.09.2025

    24.09.2025

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    22.10.2025

    November 2025

    05.11.2025

    20.11.2025

    Dezember 2025

    02.12.2025

    10.12.2025

    Freie SAMSTAG - TERMINE entnehmen Sie bitte der folgenden Liste (Trauungen samstags nur im Steinernen Haus (Markt 18) oder Historischer Saal. Termine für Spiegelslusturm und Schloß siehe Listen oben).

    März 2024

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    April 2025

    12.04.2025

    26.04.2025

    Mai 2025

    10.05.2025

    24.05.2025

    Juni 2025

    14.06.2025

    28.06.2025

    Juli 2025

    05.07.2025

    19.07.2025

    August 2025

    02.08.2025

    16.08.2025

    30.08.2025

    September 2025

    13.09.2025

    27.09.2025

    Oktober 2025

    18.10.2025

    November 2025

    15.11.2025

    Dezember 2025

    06.12.2025

    Gebühren für eine Eheschließung im Steinernen Haus:

    • 47,00 Euro (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitagvormittag)
    • 71,00 Euro (Freitagnachmittag)
    • 200,00 Euro (Samstag)


    Für Trauungen im Rathaus, Schloß und Spiegelslustturm fallen höhere Gebühren an. Außerdem ist für diese Lokalitäten zusätzlich eine Miete zu zahlen.

    Für Ihre Eheschließung bieten wir Ihnen ein breites Sortiment an Stammbüchern an. Informieren Sie sich in unserer Bildergalerie.

    Anmeldung der Eheschließung


    Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung bei dem Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes anmelden, früher wurde dies auch "Aufgebot bestellen" genannt.

    Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe kann grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.

    Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.

    Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
    Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Zuständigkeit

    Hinweise für Marburg: Heirat anmelden

    • Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
    • bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
    • Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
    • bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll

    Ansprechpartner

    Fachdienst 34/36 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Frauenbergstraße 35

    35039 Marburg

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für notwendige persönliche Vorsprachen bitten wir um Terminvereinbarung telefonisch oder per Mail. Eine „offene Sprechstunde“ bieten wir bis auf Weiteres nicht an. Wir bitten um ihr Verständnis. T͟e͟l͟e͟f͟o͟n͟z͟e͟i͟t͟e͟n͟: Montag: 8 – 11 & 14 – 16 Uhr Dienstag: 8 – 11 Uhr Mittwoch: 8 – 11 Uhr Donnerstag: 8 – 10 & 16 – 17 Uhr Freitag: 8 – 11 Uhr

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Bargeldzahlungen im Stadtbüro künftig nur noch in Ausnahmefällen! Aus Gründen der Sicherheit werden im Stadtbüro und allen Fachdiensten des Hauses „Frauenbergstraße 35“ (u.a. Standesamt, Ausländerbehörde, Gewerbe) ab dem 1. Juni 2019 Barzahlungen nur noch in Ausnahmefällen an einem Kassenautomaten im Foyer angenommen. Sie können dafür an allen Schaltern bequem mit Ihrer EC/Girocard bezahlen.

    Version

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen: 
      • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde: 
      • aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
    • wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde: 
      • aktuelle Geburtsurkunde
    • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich: 
      • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
      • Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
    • wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist: 
      •  die Eheurkunde oder
      •  den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
      •  die Sterbeurkunde des früheren Partners
    • erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit: 
      •  alle Heiratsurkunden
      •  alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
      •  eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
    • wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich: 
      •  Geburtsurkunden der Kinder
    • bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich: 
      •  gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer mit Lichtbild versehener Identifikationsnachweis
      •  Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
      •  Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
      •  Geburtsurkunde
      •  ggf. Ehefähigkeitszeugnis
      •  Fremdsprachige Urkunden

    Hinweise:

    Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.

    Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.

    • weitere Unterlagen: 
      • Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.

    Hinweise für Marburg: Heirat anmelden

    Bei deutschen Staatsangehörigen, die ihre erste Ehe eingehen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Ist ein Partner nicht in Marburg gemeldet: Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde:
      • beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) NEU ANZUFORDERN BEIM STANDESAMT DES GEBURTSORTES!
    • wenn die Geburt im Ausland beurkundet wurde: eine mehrsprachige Geburtsurkunde oder das fremdsprachige Original mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher. Möglicherweise ist eine Bestätigung der Urkunde als Apostille oder Legalisation erforderlich. Bitte fragen Sie uns im Zweifel.

    Zusätzlich bei Partnern, die bereits verheiratet waren oder in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten:

    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe (vom Standesamt des Heiratsortes) mit Auflösungsvermerk und rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft
    • im Todesfall die Ehe-/Lebenspartnerschafturkunde und die Sterbeurkunde des früheren Ehe-/Lebenspartners
    • Wenn die Ehe nicht in Deutschland geschlossen wurde: Heiratsurkunde im fremdsprachige Original mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher. Möglicherweise ist eine Bestätigung der Urkunde als Apostille oder Legalisation erforderlich. Bitte fragen Sie uns im Zweifel.

    Erfolgte die Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

    • alle Eheurkunden
    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
    • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer

    Zusätzlich bei Partnern, die gemeinsame Kinder haben::

    • Geburtsurkunden der Kinder mit Angaben zum Vater
    • Sorgeerklärung, sofern Sie eine abgegeben haben

    In anderen Fällen sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

    Bei deutschen Staatsangehörigen, die ihre erste Ehe eingehen:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Ist ein Partner nicht in Marburg gemeldet: Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
    • wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde:
      • beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) NEU ANZUFORDERN BEIM STANDESAMT DES GEBURTSORTES!
    • wenn die Geburt im Ausland beurkundet wurde: eine mehrsprachige Geburtsurkunde oder das fremdsprachige Original mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher. Möglicherweise ist eine Bestätigung der Urkunde als Apostille oder Legalisation erforderlich. Bitte fragen Sie uns im Zweifel.

    Zusätzlich bei Partnern, die bereits verheiratet waren oder in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten:

    • beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe (vom Standesamt des Heiratsortes) mit Auflösungsvermerk und rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft
    • im Todesfall die Ehe-/Lebenspartnerschafturkunde und die Sterbeurkunde des früheren Ehe-/Lebenspartners
    • Wenn die Ehe nicht in Deutschland geschlossen wurde: Heiratsurkunde im fremdsprachige Original mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher. Möglicherweise ist eine Bestätigung der Urkunde als Apostille oder Legalisation erforderlich. Bitte fragen Sie uns im Zweifel.

    Erfolgte die Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:

    • alle Eheurkunden
    • alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
    • eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer

    Zusätzlich bei Partnern, die gemeinsame Kinder haben::

    • Geburtsurkunden der Kinder mit Angaben zum Vater
    • Sorgeerklärung, sofern Sie eine abgegeben haben

    In anderen Fällen sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Die Ehe kann erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
    • Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
    • Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Hinweise für Marburg: Heirat anmelden

    • Volljährigkeit
      • Die Ehe kann nicht vor Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden
    • Keine Ehe zwischen Verwandten
      Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.  
    • Keine Doppelehen
      Doppelehen sind in Deutschland verboten. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Eingetragene Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
    • Volljährigkeit
      • Die Ehe kann nicht vor Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden
    • Keine Ehe zwischen Verwandten
      Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
    • Keine Doppelehen
      Doppelehen sind in Deutschland verboten. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Eingetragene Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.

    • Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer Verlobten oder Ihrem Verlobten gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
    • Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
    • Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
       

    Hinweise für Marburg: Heirat anmelden

    • Für die Anmeldung der Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin. In der Regel suchen beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Eheschließung nur 6 Monate gültig ist.
    • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners. Die Vollmacht stellen wir Ihnen als Download am Ende der Seite zur Verfügung.

    Bitte beachten Sie:

    Anmeldungen zu Eheschließungen führen wir nur nach Terminvereinbarung durch. Wir bitten Sie um Verständnis, da während der allgemeinen Sprechzeiten und ohne Terminvereinbarung eine umfassende Beratung und Prüfung der Ehevoraussetzungen nicht gewährleistet ist. Bitte setzen Sie sich deshalb telefonisch oder persönlich vorab mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin.

    Wir akzeptieren Terminvormerkungen für Trautermine auch über mehr als 6 Monate im Voraus, soweit dies möglich ist. Diese sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt einer späteren, gültigen Eheanmeldung. 

    Informationsblatt bei Heirat

    • Für die Anmeldung der Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin. In der Regel suchen beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Eheschließung nur 6 Monate gültig ist.
    • Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners. Die Vollmacht stellen wir Ihnen als Download am Ende der Seite zur Verfügung.

    Bitte beachten Sie:

    Anmeldungen zu Eheschließungen führen wir nur nach Terminvereinbarung durch. Wir bitten Sie um Verständnis, da während der allgemeinen Sprechzeiten und ohne Terminvereinbarung eine umfassende Beratung und Prüfung der Ehevoraussetzungen nicht gewährleistet ist. Bitte setzen Sie sich deshalb telefonisch oder persönlich vorab mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin.

    Wir akzeptieren Terminvormerkungen für Trautermine auch über mehr als 6 Monate im Voraus, soweit dies möglich ist. Diese sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt einer späteren, gültigen Eheanmeldung.

    Informationsblatt bei Heirat

    Fristen

    Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer des Antrags ist vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Marburg: Heirat anmelden

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 13.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008 (von: Elke Brendgen)

    Technisch geändert am 13.08.2024 (von: Reinicke, Katrin)

    Stichwörter

    Trauung, Standesamt, Eheschließung, Eheanmeldung, Ehevoraussetzungen, Aufgebot, Trauzeugen, heiraten, Hochzeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)