Heirat anmelden
Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.
Beschreibung
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung grundsätzlich persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen Ehenamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Hinweise für Marburg: Heirat anmelden
Stand: 05.06.2024
In Marburg lässt sich gut heiraten.
Dazu stehen vier exklusive Trau(m)orte zur Auswahl und das natürlich auch, wenn Sie nicht in Marburg wohnen. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für Marburg entscheiden.
Unsere vier Trau(m)orte möchten wir Ihnen gerne genauer vorstellen, siehe Link am Ende der Seite oder über den virtuellen Rundgang (siehe rechts).
Bitte beachten Sie, dass nur der Historische Saal im Rathaus barrierefrei erreichbar ist!
Im Trauzimmer der Marburger Oberstadt (Steinernes Haus – Markt 18) bieten wir Trauungen zu folgenden Zeiten an:
Dienstag und Mittwoch
14.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag
10.00 bis 11.30 Uhr
Nur April bis Oktober und im Dezember
Freitag
10.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.00 Uhr
Von April bis Dezember
Samstag
10.15 bis 14.00 Uhr
Nur bestimmte Termine, siehe Liste
Für das Rathaus erfolgt die Terminabsprache durch uns innerhalb dieser Zeiten im Einzelfall.
Bitte bedenken Sie, dass wir im Rathaus ggf. von Veranstaltungen und Terminen abhängig sind, auf die wir keinen Einfluss haben.
Eheschließungen im Turmcafe des SPIEGELSLUSTTURMS finden zu festgelegten Terminen statt (s. Liste mit noch freien Terminen):
Januar 2024
Februar 2024
März 2024
April 2024
Mai 2024
Juni 2024
Juli 2024
August 2024
September 2024
Oktober 2024
November 2024
Dezember 2024
04.12.2024
18.12.2024
Januar 2025
Februar 2025
14.02.2025
März 2025
07.03.2025
20.03.2025
April 2025
Mai 2025
06.05.2025
27.05.2025
Juni 2025
05.06.2025
25.06.2025
Juli 2025
11.07.2025
16.07.2025
August 2025
22.08.2025
27.08.2025
September 2025
18.09.2025
Oktober 2025
08.10.2025
17.10.2025
29.10.2025
November 2025
14.11.2025
27.11.2025
Dezember 2025
03.12.2025
17.12.2025
Eheschließungen im Schloss können wir in Absprache mit der Philipps-Universität an den folgenden Tagen anbieten:
Januar 2024
Februar 2024
März 2024
April 2024
Mai 2024
Juni 2024
Juli 2024
August 2024
September 2024
Oktober 2024
November 2024
Dezember 2024
Januar 2025
14.01.2025
29.01.2025
Februar 2025
06.02.2025
25.02.2025
März 2025
12.03.2025
25.03.2025
April 2025
23.04.2025
Mai 2025
13.05.2025
22.05.2025
Juni 2025
11.06.2025
17.06.2025
Juli 2025
09.07.2025
24.07.2025
August 2025
September 2025
02.09.2025
24.09.2025
Oktober 2025
09.10.2025
22.10.2025
November 2025
05.11.2025
20.11.2025
Dezember 2025
02.12.2025
10.12.2025
Freie SAMSTAG - TERMINE entnehmen Sie bitte der folgenden Liste (Trauungen samstags nur im Steinernen Haus (Markt 18) oder Historischer Saal. Termine für Spiegelslusturm und Schloß siehe Listen oben).
März 2024
April 2024
Mai 2024
Juni 2024
Juli 2024
August 2024
September 2024
Oktober 2024
November 2024
Dezember 2024
März 2025
08.03.2025
April 2025
12.04.2025
26.04.2025
Mai 2025
10.05.2025
24.05.2025
Juni 2025
14.06.2025
28.06.2025
Juli 2025
05.07.2025
19.07.2025
August 2025
02.08.2025
16.08.2025
30.08.2025
September 2025
13.09.2025
27.09.2025
Oktober 2025
18.10.2025
November 2025
15.11.2025
Dezember 2025
06.12.2025
Gebühren für eine Eheschließung im Steinernen Haus:
- 47,00 Euro (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitagvormittag)
- 71,00 Euro (Freitagnachmittag)
- 200,00 Euro (Samstag)
Für Trauungen im Rathaus, Schloß und Spiegelslustturm fallen höhere Gebühren an. Außerdem ist für diese Lokalitäten zusätzlich eine Miete zu zahlen.
Für Ihre Eheschließung bieten wir Ihnen ein breites Sortiment an Stammbüchern an. Informieren Sie sich in unserer Bildergalerie.
Anmeldung der Eheschließung
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung bei dem Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes anmelden, früher wurde dies auch "Aufgebot bestellen" genannt.
Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe kann grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
Stand: 05.06.2024
In Marburg lässt sich gut heiraten.
Dazu stehen vier exklusive Trau(m)orte zur Auswahl und das natürlich auch, wenn Sie nicht in Marburg wohnen. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für Marburg entscheiden.
Unsere vier Trau(m)orte möchten wir Ihnen gerne genauer vorstellen, siehe Link am Ende der Seite oder über den virtuellen Rundgang (siehe rechts).
Bitte beachten Sie, dass nur der Historische Saal im Rathaus barrierefrei erreichbar ist!
Im Trauzimmer der Marburger Oberstadt (Steinernes Haus - Markt 18) bieten wir Trauungen zu folgenden Zeiten an:
Dienstag und Mittwoch
14.00 bis 15.00 Uhr
Donnerstag
10.00 bis 11.30 Uhr
Nur April bis Oktober und im Dezember
Freitag
10.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.00 Uhr
Von April bis Dezember
Samstag
10.15 bis 14.00 Uhr
Nur bestimmte Termine, siehe Liste
Für das Rathaus erfolgt die Terminabsprache durch uns innerhalb dieser Zeiten im Einzelfall.
Bitte bedenken Sie, dass wir im Rathaus ggf. von Veranstaltungen und Terminen abhängig sind, auf die wir keinen Einfluss haben.
Eheschließungen im Turmcafe des SPIEGELSLUSTTURMS finden zu festgelegten Terminen statt (s. Liste mit noch freien Terminen):
Januar 2024
Februar 2024
März 2024
April 2024
Mai 2024
Juni 2024
Juli 2024
August 2024
September 2024
Oktober 2024
November 2024
Dezember 2024
04.12.2024
18.12.2024
Januar 2025
Februar 2025
14.02.2025
März 2025
07.03.2025
20.03.2025
April 2025
Mai 2025
06.05.2025
27.05.2025
Juni 2025
05.06.2025
25.06.2025
Juli 2025
11.07.2025
16.07.2025
August 2025
22.08.2025
27.08.2025
September 2025
18.09.2025
Oktober 2025
08.10.2025
17.10.2025
29.10.2025
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27.11.2025
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03.12.2025
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Eheschließungen im Schloss können wir in Absprache mit der Philipps-Universität an den folgenden Tagen anbieten:
Januar 2024
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Januar 2025
14.01.2025
29.01.2025
Februar 2025
06.02.2025
25.02.2025
März 2025
12.03.2025
25.03.2025
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23.04.2025
Mai 2025
13.05.2025
22.05.2025
Juni 2025
11.06.2025
17.06.2025
Juli 2025
09.07.2025
24.07.2025
August 2025
September 2025
02.09.2025
24.09.2025
Oktober 2025
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22.10.2025
November 2025
05.11.2025
20.11.2025
Dezember 2025
02.12.2025
10.12.2025
Freie SAMSTAG - TERMINE entnehmen Sie bitte der folgenden Liste (Trauungen samstags nur im Steinernen Haus (Markt 18) oder Historischer Saal. Termine für Spiegelslusturm und Schloß siehe Listen oben).
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November 2025
15.11.2025
Dezember 2025
06.12.2025
Gebühren für eine Eheschließung im Steinernen Haus:
- 47,00 Euro (Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitagvormittag)
- 71,00 Euro (Freitagnachmittag)
- 200,00 Euro (Samstag)
Für Trauungen im Rathaus, Schloß und Spiegelslustturm fallen höhere Gebühren an. Außerdem ist für diese Lokalitäten zusätzlich eine Miete zu zahlen.
Für Ihre Eheschließung bieten wir Ihnen ein breites Sortiment an Stammbüchern an. Informieren Sie sich in unserer Bildergalerie.
Anmeldung der Eheschließung
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung bei dem Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes anmelden, früher wurde dies auch "Aufgebot bestellen" genannt.
Der Ort, an dem die Eheschließung angemeldet wird, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem die Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe kann grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie eine oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen oder getrennten Familiennamen führen wollen, kann bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Zuständigkeit
Hinweise für Marburg: Heirat anmelden
- Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
- Das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
- bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Ansprechpartner
Fachdienst 34/36 - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für notwendige persönliche Vorsprachen bitten wir um Terminvereinbarung telefonisch oder per Mail. Eine „offene Sprechstunde“ bieten wir bis auf Weiteres nicht an. Wir bitten um ihr Verständnis. T͟e͟l͟e͟f͟o͟n͟z͟e͟i͟t͟e͟n͟: Montag: 8 – 11 & 14 – 16 Uhr Dienstag: 8 – 11 Uhr Mittwoch: 8 – 11 Uhr Donnerstag: 8 – 10 & 16 – 17 Uhr Freitag: 8 – 11 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
- wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und Ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- wenn Ihre Geburt im Inland beurkundet wurde:
- aktueller beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) vom Standesamt des Geburtsortes
- wenn Ihre Geburt im Ausland beurkundet wurde:
- aktuelle Geburtsurkunde
- wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer Lebenspartnerschaft lebten, benötigen Sie zusätzlich:
- Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil oder
- Nachweise über die Begründung und die Auflösung der Lebenspartnerschaft oder
- wenn Ihr früherer Partner inzwischen verstorben ist:
- die Eheurkunde oder
- den Nachweis über die Begründung der Lebenspartnerschaft sowie
- die Sterbeurkunde des früheren Partners
- erfolgte Ihre Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Heiratsurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
- wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben oder aus Vorehen für Kinder sorgeberechtigt sind, benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunden der Kinder
- bei einem Partner aus dem Ausland sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass oder anderer mit Lichtbild versehener Identifikationsnachweis
- Nachweis der Staatsangehörigkeit, wenn sich diese nicht aus dem Personalausweis oder Reisepass ergibt
- Erweiterte Meldebescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- Geburtsurkunde
- ggf. Ehefähigkeitszeugnis
- Fremdsprachige Urkunden
Hinweise:
Für Partner aus Staaten, in denen keine Ehefähigkeitszeugnisse ausgestellt werden, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichts erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet ihn weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
- weitere Unterlagen:
- Das Standesamt kann unter Umständen weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Hinweise für Marburg: Heirat anmelden
Bei deutschen Staatsangehörigen, die ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ist ein Partner nicht in Marburg gemeldet: Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde:
- beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) NEU ANZUFORDERN BEIM STANDESAMT DES GEBURTSORTES!
- wenn die Geburt im Ausland beurkundet wurde: eine mehrsprachige Geburtsurkunde oder das fremdsprachige Original mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher. Möglicherweise ist eine Bestätigung der Urkunde als Apostille oder Legalisation erforderlich. Bitte fragen Sie uns im Zweifel.
Zusätzlich bei Partnern, die bereits verheiratet waren oder in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten:
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe (vom Standesamt des Heiratsortes) mit Auflösungsvermerk und rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft
- im Todesfall die Ehe-/Lebenspartnerschafturkunde und die Sterbeurkunde des früheren Ehe-/Lebenspartners
- Wenn die Ehe nicht in Deutschland geschlossen wurde: Heiratsurkunde im fremdsprachige Original mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher. Möglicherweise ist eine Bestätigung der Urkunde als Apostille oder Legalisation erforderlich. Bitte fragen Sie uns im Zweifel.
Erfolgte die Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Eheurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
Zusätzlich bei Partnern, die gemeinsame Kinder haben::
- Geburtsurkunden der Kinder mit Angaben zum Vater
- Sorgeerklärung, sofern Sie eine abgegeben haben
In anderen Fällen sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Bei deutschen Staatsangehörigen, die ihre erste Ehe eingehen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Ist ein Partner nicht in Marburg gemeldet: Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
- wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde:
- beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (in Papierform) NEU ANZUFORDERN BEIM STANDESAMT DES GEBURTSORTES!
- wenn die Geburt im Ausland beurkundet wurde: eine mehrsprachige Geburtsurkunde oder das fremdsprachige Original mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher. Möglicherweise ist eine Bestätigung der Urkunde als Apostille oder Legalisation erforderlich. Bitte fragen Sie uns im Zweifel.
Zusätzlich bei Partnern, die bereits verheiratet waren oder in einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten:
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe (vom Standesamt des Heiratsortes) mit Auflösungsvermerk und rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Nachweis über die Auflösung der Lebenspartnerschaft
- im Todesfall die Ehe-/Lebenspartnerschafturkunde und die Sterbeurkunde des früheren Ehe-/Lebenspartners
- Wenn die Ehe nicht in Deutschland geschlossen wurde: Heiratsurkunde im fremdsprachige Original mit deutscher Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher. Möglicherweise ist eine Bestätigung der Urkunde als Apostille oder Legalisation erforderlich. Bitte fragen Sie uns im Zweifel.
Erfolgte die Scheidung im Ausland, sollten Sie sich vorab beim Standesamt erkundigen, ob ein Anerkennungsverfahren erforderlich ist. Bitte bringen Sie hierzu mit:
- alle Eheurkunden
- alle rechtskräftigen Scheidungsurteile (mit Tatbestand und Entscheidungsgründen)
- eine vollständige Übersetzung durch einen im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
Zusätzlich bei Partnern, die gemeinsame Kinder haben::
- Geburtsurkunden der Kinder mit Angaben zum Vater
- Sorgeerklärung, sofern Sie eine abgegeben haben
In anderen Fällen sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Hinweise für Marburg: Heirat anmelden
Voraussetzungen
- Die Ehe kann erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
- Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Hinweise für Marburg: Heirat anmelden
- Volljährigkeit
- Die Ehe kann nicht vor Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden
- Keine Ehe zwischen Verwandten
Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde. - Keine Doppelehen
Doppelehen sind in Deutschland verboten. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Eingetragene Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
- Volljährigkeit
- Die Ehe kann nicht vor Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden
- Keine Ehe zwischen Verwandten
Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde. - Keine Doppelehen
Doppelehen sind in Deutschland verboten. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein. Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen gelten vor allem für die meisten Staaten der EU. Auch eine zuvor begründete Eingetragene Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer Verlobten oder Ihrem Verlobten gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Hinweise für Marburg: Heirat anmelden
- Für die Anmeldung der Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin. In der Regel suchen beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Eheschließung nur 6 Monate gültig ist.
- Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners. Die Vollmacht stellen wir Ihnen als Download am Ende der Seite zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Anmeldungen zu Eheschließungen führen wir nur nach Terminvereinbarung durch. Wir bitten Sie um Verständnis, da während der allgemeinen Sprechzeiten und ohne Terminvereinbarung eine umfassende Beratung und Prüfung der Ehevoraussetzungen nicht gewährleistet ist. Bitte setzen Sie sich deshalb telefonisch oder persönlich vorab mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin.
Wir akzeptieren Terminvormerkungen für Trautermine auch über mehr als 6 Monate im Voraus, soweit dies möglich ist. Diese sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt einer späteren, gültigen Eheanmeldung.
- Für die Anmeldung der Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin. In der Regel suchen beide Partner (Verlobte) gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Eheschließung nur 6 Monate gültig ist.
- Ist einer der beiden verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners. Die Vollmacht stellen wir Ihnen als Download am Ende der Seite zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Anmeldungen zu Eheschließungen führen wir nur nach Terminvereinbarung durch. Wir bitten Sie um Verständnis, da während der allgemeinen Sprechzeiten und ohne Terminvereinbarung eine umfassende Beratung und Prüfung der Ehevoraussetzungen nicht gewährleistet ist. Bitte setzen Sie sich deshalb telefonisch oder persönlich vorab mit uns in Verbindung und vereinbaren Sie einen Termin.
Wir akzeptieren Terminvormerkungen für Trautermine auch über mehr als 6 Monate im Voraus, soweit dies möglich ist. Diese sind unverbindlich und stehen unter dem Vorbehalt einer späteren, gültigen Eheanmeldung.
Fristen
Stellt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte nach Abschluss der Prüfung fest, dass die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind, können Sie innerhalb von 6 Monaten heiraten. Danach muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer des Antrags ist vom Einzelfall abhängig.
Kosten
Die Kosten variieren je nach Bundesland. Auskunft gibt Ihnen gerne Ihr zuständiges Standesamt.
Weitere Informationen
Hinweise für Marburg: Heirat anmelden
- Flyer_Steinernes-Haus.pdf
- Flyer_Schloss.pdf
- Flyer_Spiegelslustturm.pdf
- Flyer_Rathaus.pdf
- Bildergalerie StammbücherIn unserer Bildergalerie geben wir Ihnen einen Überblick aller aktuell verfügbaren Stammbücher. Merken Sie sich einfach den Namen des Stammbuches und sprechen Sie uns an.
- Bildergalerie StammbücherIn unserer Bildergalerie geben wir Ihnen einen Überblick aller aktuell verfügbaren Stammbücher. Merken Sie sich einfach den Namen des Stammbuches und sprechen Sie uns an.
- Flyer_Rathaus.pdf
- Flyer_Schloss.pdf
- Flyer_Steinernes-Haus.pdf
- Flyer_Spiegelslustturm.pdf
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 13.08.2024
Stichwörter
Trauung, Standesamt, Eheschließung, Eheanmeldung, Ehevoraussetzungen, Aufgebot, Trauzeugen, heiraten, Hochzeit