Heirat anmelden
Wenn Sie heiraten möchten, müssen Sie die Eheschließung vorher anmelden.
Beschreibung
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung grundsätzlich persönlich beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Zur Verfahrensbeschleunigung können Sie dem Standesamt sowohl Ihren Wunschtermin für die Eheschließung, als auch die Daten, die für die Prüfung der Ehefähigkeit erforderlich sind, bereits durch eine Voranmeldung übermitteln.
Der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, muss nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Die Ehe können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland schließen.
Die standesamtliche Eheschließung und eine kirchliche Hochzeit sind voneinander unabhängig.
Bei der Eheschließung müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Wenn Sie dies jedoch wünschen, können Sie 1 oder 2 Personen zu Trauzeugen bestimmen.
Ob Sie in der Ehe einen gemeinsamen Ehenamen oder getrennte Familiennamen führen wollen, können Sie bei der Eheschließung oder auch zu einem späteren Zeitpunkt festlegen.
Hinweise für Wetzlar: Anmeldung, Durchführung und Beurkundung von Eheschließungen
Für WETZLAR gilt:
Bevor Sie heiraten können, müssen Sie die Eheschließung anmelden. Bis zum Jahr 1998 wurde dies "Bestellung des Aufgebot" genannt.
Das Standesamt Wetzlar ist zuständig für die Anmeldung der Eheschließung, wenn einer der Verlobten seinen Wohnsitz (hier wir nicht zwischen Haupt- oder Nebenwohnsitz unterschieden) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder wenn die Verlobten ihren Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, jedoch nur dann, wenn die Ehe im Standesamt Wetzlar geschlossen werden soll.
Um die Eheschließung anzumelden, suchen beide Partner das Standesamt Wetzlar auf. Ist ein Verlobter verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Wir benötigen dazu die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung. Sind beide Verlobten verhindert, so benötigen wir von beiden die Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung,in denen die bevollmächtigte Person benannt wird, die sich dann mittels des Personalausweises oder des Reisepasses ausweisen muss.
Stellen wir kein Ehehindernis fest, bekommen Sie eine Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, wonach die Eheschließung innerhalb von 6 Monaten vorgenommen werden kann. Nach Ablauf dieser 6 Monate muss die Eheschließung erneut angemeldet werden.
Zuständig für die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt. Gleichwohl würden wir uns freuen, wenn Sie mit uns in den Hafen der Ehe einfahren. Dazu informieren Sie sich bitte hier.
Online-Dienst
Voranmeldung Eheschließung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden (Verlobten) seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
Bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland: Standesamt, das die Eheschließung vornehmen soll
Ansprechpartner
Standesamt
Beschreibung
*Neu*: Online-Terminvereinbarungen im Standesamt: Vorsprachen finden ab sofort mit Termin statt. Bitte buchen Sie ihren Termin online hier:
Online-Terminvereinbarung | Wetzlar
Adresse
Hausanschrift
(Standesamt im Alten Rathaus)
Hauser Gasse 17
35578 Wetzlar
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Vorsprachen finden ab sofort mit Termin statt. Bitte buchen Sie ihren Termin online hier:
Link zur Online-Terminvereinbarung:
Kontakt
Stichwörter
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Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja, für Voranmeldung
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
- Die Ehe kann erst nach Eintritt der Volljährigkeit (mit 18 Jahren) eingegangen werden.
- Nicht zulässig ist die Ehe zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen Geschwistern und Halbgeschwistern. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
- Doppelehen dürfen in Deutschland nicht geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges gerichtliches Urteil aufgelöst worden sein.
- Wurde eine frühere Ehe im Ausland geschieden, so muss die Scheidung in der Regel in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie hier auch wirksam wird. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäische Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Anmeldung der Eheschließung müssen Sie persönlich bei Ihrem örtlichen Standesamt stellen.
- Um die Eheschließung anzumelden, suchen Sie in der Regel mit Ihrer Verlobten oder Ihrem Verlobten gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen.
- Ist einer von Ihnen verhindert, kann der andere die Eheschließung allein anmelden. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Partners.
- Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, bekommen Sie die Mitteilung, dass die Eheschließung vorgenommen werden kann. Die Mitteilung erfolgt entweder mündlich, schriftlich oder elektronisch.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 13.08.2024
Stichwörter
Hochzeit, Trauung, heiraten, Standesamt, Aufgebot, Trauzeugen, Ehevoraussetzungen, Eheanmeldung, Eheschließung