Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

    Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Aus-stellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht.
    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
    Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
    Daher müssen Sie grundsätzlich ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung vorlegen. Mit diesem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
    Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 
    Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Ausländer/innen auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates erhalten, um das diese sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.

    Ansprechpartner

    Stadt Immenhausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    34376 Immenhausen

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Immenhausen, Bernhardt-Vocke-Straße (Stadion)
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Immenhausen, Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Immenhausen, Entenloch
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Mariendorf, Heideweg
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Immenhausen, Hallen- und Freibad
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Immenhausen, Bahnhof
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Holzhausen, Bürgerhaus
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Immenhausen, Obere Bahnhofstraße
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Holzhausen, Kasseler Straße (Friedhof)
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Mariendorf, Gemeinschaftshaus
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Immenhausen, Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Immenhausen, Steinweg
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Holzhausen, Wolfsgarten
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Mitte
      Linien:
      • Bus: Linie 171
    • Haltestelle: Immenhausen, Faulbornsweg
      Linien:
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Töpferweg
      Linien:
      • Bus: Linie 171
    • Haltestelle: Immenhausen, Waitzrodt
      Linien:
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Ahlberg
      Linien:
      • Bus: Linie 171
    • Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Mitte
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      • Bus: Linie 173
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    • Haltestelle: Immenhausen, Triftweg
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      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen, Finkenweg
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      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen, Pascheburgstraße
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      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen, Mitte
      Linien:
      • Bus: Linie 171
      • Bus: Linie 172
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen, Serastraße
      Linien:
      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Töpferweg
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      • Bus: Linie 171
    • Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Raiffeisen
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      • Bus: Linie 173
      • Bus: Linie 40
    • Haltestelle: Immenhausen, Abzweig Schwimmbad
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      • Bus: Linie 171
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      • Bus: Linie 173
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    • Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Süd
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      • Bus: Linie 173
    • Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Immenhäuser Straße
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      • Bus: Linie 171

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1154

    34373 Immenhausen

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag 15:00 - 17:30 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

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    Internet

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    Stadt Immenhausen

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    BIC: HELADEF1KAS

    Bankinstitut: Kasseler Sparkasse

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Immenhausen - Fachbereich IV - Soziale und staatliche Aufgaben

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    Haltestellen

    • Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Mitte
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    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
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    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise zur Identität, Staatsangehörigkeit und Abstam-mung, zum Familienstand und ggf. zur Auflösung der Vorehe(n)
    • Sämtliche Urkunden sind im Original vorzulegen. Das Stan-desamt erteilt Auskunft darüber, in welcher Form (z.B. mit Apostille oder Legalisation) die Urkunden verwendungsfähig sind.
       

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja, beim Standesamt
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja
     

    Voraussetzungen

    Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnis-ses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Aus-länder oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
    Die Beantragung kann nur über das Standesamt gestellt werden.
    Auch Vor- und Sachstandsanfragen sind nicht an das Oberlandes-gericht, sondern ausschließlich an das Standesamt zu richten.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung
    • Frist: 1 Monat
       

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung in einem deutschen Standesamt beantragen.

    • Informieren Sie sich bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung, ob ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis gefordert wird
    • Beantragen Sie im deutschen Standesamt das Formular zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck).
    • Der/die Standesbeamte/in bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
    • Der/die Standesbeamte/in prüft und entscheidet über den Ausgang Ihres Antrags und stellt nach erfolgreicher Prüfung das Ehefähigkeitszeugnis aus.

    Online-Beantragung:

    • Damit das Standesamt Ihre Ehefähigkeit nach deutschem recht bestätigen kann, geben Sie im Online-Formular Ihre persönlichen Daten an und laden Sie erforderliche Nachweise hoch. So kann das Standesamt nach einer ersten Durchsicht Ihres Antrags Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen mitteilen, welche Dokumente im Original vorgelegt werden müssen.
    • Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Sie anfallen. Bei einer Zustellung des Ehefähigkeitszeugnisses per Post fallen möglicherweise zusätzliche Versandkosten an. Die Versandkosten werden unter Umständen erst im Nachgang erhoben. Bei einem Versand ins Ausland fallen die Kosten entsprechen höher aus.
       

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Monate

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Eheschließung" im Hessen-Finder.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Staatsangehörige, Flüchtling, Heirat, Hochzeit, Ausländisch, Ehefähigkeitszeugnis, Zeugnis, heimatlos, Eheunbedenklichkeitsbescheinigung, Deutsch, Ehe, Ausstellung, Asylberechtigt, Staatenlos, Ehefähig, Bescheinigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de