• Rödermark (Landkreis Offenbach, Hessen)
Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Aus-stellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.

Beschreibung

Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
Daher müssen Sie grundsätzlich ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung vorlegen. Mit diesem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 
Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.
 

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Ausländer/innen auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates erhalten, um das diese sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.

Ansprechpartner

Fachdienst 3.3 Standesamt

Adresse

Hausanschrift

Konrad-Adenauer-Straße 4-8

63322 Rödermark

Parkmöglichkeiten

Parkplatz: Tiefgarage Häfnerplatz
Gebührenpflichtig

Parkplatz: Kurzzeitparkplätze entlang der Konrad-Adenauer-Straße
Gebührenfrei

Parkplatz: Konrad-Adenauer-Straße (vor Rathaus)
Anzahl der Stellplätze: 6
Gebührenfrei

Haltestellen

  • Haltestelle: Rathaus Urberach
    Linien:
    • Bus: Linie Linie U

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

ERWEITERTE ÖFFNUNGSZEITEN

Mo, Di, Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr

Mi von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Fr von 07:00 - 12:00 Uhr

TELEFONISCHE TERMINVEREINBARUNG

Mo -Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16: 00 Uhr

Fr von 08:00 - 12:00 Uhr

TELEFONNUMMERN ZUR TERMINVEREINBARUNG

Telefonnummern
Stadtverwaltung allgemein:06074/ 911-711

Fachbereich 1 - Standesamt:06074/ 911-710

Fachbereich 1- Bürgerbüro:06074/911-712

Fachbereich 2 - Finanzen:06074/911- 720

Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung:06074/911-713

Fachbereich 4 - Kinder und Jugend:06074/911-714

Fachbereich 5 - Kultur, Heimat, Europa:06074/ 911-715

Fachbereich 6 - Bauverwaltung:06074/911-716

EB Kommunale Betriebe Rödermark:06074/911-719

Beratung Sozialer Dienst und Senioren:06074/ 31012-20

Kontakt

Telefon: 06074 911-0

Telefax: 06074 9111360

E-Mail: standesamt@roedermark.de

Internet

Version

Technisch geändert am 05.11.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Stadt Rödermark

Adresse

Hausanschrift

Dieburger Straße 13-17

63322 Rödermark

Aufzug vorhanden

Öffnungszeiten

ERWEITERTE ÖFFNUNGSZEITEN

Mo, Di, Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -16:00 Uhr

Mi von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Fr von 07:00 - 12:00 Uhr

TELEFONISCHE TERMINVEREINBARUNG

Mo -Do von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16: 00 Uhr

Fr von 08:00 - 12:00 Uhr

TELEFONNUMMERN ZUR TERMINVEREINBARUNG

Telefonnummern
Stadtverwaltung allgemein:06074/ 911-711

Fachbereich 1 - Standesamt:06074/ 911-710

Fachbereich 1- Bürgerbüro:06074/911-712

Fachbereich 2 - Finanzen:06074/911- 720

Fachbereich 3 - Öffentliche Ordnung:06074/911-713

Fachbereich 4 - Kinder und Jugend:06074/911-714

Fachbereich 5 - Kultur, Heimat, Europa:06074/ 911-715

Fachbereich 6 - Bauverwaltung:06074/911-716

EB Kommunale Betriebe Rödermark:06074/911-719

Beratung Sozialer Dienst und Senioren:06074/ 31012-20

Kontakt

Telefon: 06074 911-0

Telefax: 06074 911-333

E-Mail: info@roedermark.de

Internet

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, Girocard, Überweisung, SEPA-Lastschrift

Weitere Informationen

Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Bezahlmöglichkeiten: Some(Überweisung), Some(Barzahlung), Some(Electronic cash: EC- Karte mit PIN (Die EC-Karte ist der Vorgänger der girocard. Umgangssprachlich wird die girocard noch als EC-Karte bezeichnet.)), Some(SEPA-Lastschrift (Einheitlicher Standart für Lastschriften im SEPA.))

Version

Technisch geändert am 05.11.2024

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

erforderliche Unterlagen

  • Nachweise zur Identität, Staatsangehörigkeit und Abstammung, zum Familienstand und ggf. zur Auflösung der Vorehe(n)
  • Sämtliche Urkunden sind im Original vorzulegen. Das Standesamt erteilt Auskunft darüber, in welcher Form (z.B. mit Apostille oder Legalisation) die Urkunden verwendungsfähig sind.
     

Formulare

Formulare vorhanden: Ja, beim Standesamt
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
 

Voraussetzungen

Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
Die Beantragung kann nur über das Standesamt gestellt werden.
Auch Vor- und Sachstandsanfragen sind nicht an das Oberlandesgericht, sondern ausschließlich an das Standesamt zu richten.
 

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung
  • Frist: 1 Monat
     

Verfahrensablauf

Die Ausstellung in einem deutschen Standesamt beantragen.

  • Informieren Sie sich bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung, ob ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis gefordert wird
  • Beantragen Sie im deutschen Standesamt das Formular zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck).
  • Der/die Standesbeamte/in bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
  • Der/die Standesbeamte/in prüft und entscheidet über den Ausgang Ihres Antrags und stellt nach erfolgreicher Prüfung das Ehefähigkeitszeugnis aus.

Online-Beantragung:

  • Damit das Standesamt Ihre Ehefähigkeit nach deutschem recht bestätigen kann, geben Sie im Online-Formular Ihre persönlichen Daten an und laden Sie erforderliche Nachweise hoch. So kann das Standesamt nach einer ersten Durchsicht Ihres Antrags Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen mitteilen, welche Dokumente im Original vorgelegt werden müssen.
  • Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Sie anfallen. Bei einer Zustellung des Ehefähigkeitszeugnisses per Post fallen möglicherweise zusätzliche Versandkosten an. Die Versandkosten werden unter Umständen erst im Nachgang erhoben. Bei einem Versand ins Ausland fallen die Kosten entsprechen höher aus.
     

Fristen

Geltungsdauer: 6 Monate

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer vom Einzelfall abhängig.

Kosten

Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung. 

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Eheschließung".

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.11.2022

Version

Technisch erstellt am 13.11.2008

Technisch geändert am 21.03.2025

Stichwörter

Bescheinigung, Ehefähig, Ehe, heimatlos, Ausländisch, Asylberechtigt, Ausstellung, Ehefähigkeitszeugnis, Eheunbedenklichkeitsbescheinigung, Staatenlos, Zeugnis, Hochzeit, Heirat, Staatsangehörige, Flüchtling, Deutsch

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019