Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung
    99059002012000

    Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

    Wenn Sie als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit im Ausland heiraten möchten und die ausländische Stelle Ihrer Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis fordert, können Sie einen Antrag auf Aus-stellung eines Ehefähigkeitszeugnisses stellen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger im Ausland heiraten wollen, bestimmen sich die Voraussetzungen der Eheschließung nach dem deutschen Recht.
    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
    Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass die Ehe zwar im Ausland, nicht aber in Deutschland anerkannt wird. Insbesondere für eventuelle zukünftige Kinder ist es von großer Bedeutung, dass eine im Ausland geschlossene Ehe auch im Herkunftsstaat des deutschen Elternteils anerkannt wird.
    Daher müssen Sie grundsätzlich ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung vorlegen. Mit diesem Ehefähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass einer beabsichtigten Heirat nach dem deutschen Recht kein Ehehindernis entgegensteht.
    Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, so ist das Recht desjenigen Landes anzuwenden, mit dem Sie am engsten verbunden sind. 
    Das deutsche Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.
     

    Online-Dienste

    Ehefähigkeitszeugnis

    ID: L100001_429539628

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    Technisch erstellt am 02.09.2025

    Technisch geändert am 02.09.2025

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    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

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    Technisch erstellt am 25.07.2025

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    Sprache

    Deutsch

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    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Zuständigkeit

    Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche ist das Standesamt des Wohnsitzes der/s deutschen Partnerin oder Partners zuständig. Dort können Ausländer/innen auch Informationen über das Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates erhalten, um das diese sich dann bei Ihrer zuständigen Heimatbehörde kümmern müssen.

    Ansprechpartner

    Main-Taunus-Kreis - Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Kreishaus 1-5

    65719 Hofheim am Taunus

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung

    Dienstag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: 13:30 - 16:30 Uhr*

    Mittwoch
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr
    nachmittags: nach Vereinbarung

    Donnerstag
    vormittags: nach Vereinbarung
    nachmittags: 13:30 - 17:30 Uhr*

    Freitag
    vormittags: 08:00 - 12:00 Uhr

    * Besondere Öffnungszeiten - Bereich Allgemeine und Humanitäre Aufenthaltsrechte

    Dienstag 13:30 – 16:30 Uhr

    Donnerstag 13:30 -17:30 Uhr

    nur mit Terminvereinbarungen über die (Telefon-)Rufnummer 115 (ohne Vorwahl) oder

    online unter:

    https://onlinetermin.mtk.org/qmaticwebbooking/#/preselect/branch/6e2377dedb49f2593139afc7f9e12abcb813995ff7e7ae3a86278d40749d266d

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06192 201-0

    Fax: 06192 201-1722

    E-Mail: ordnungswesen@mtk.org

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Eschborn - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Erhard-Straße 30-34

    65760 Eschborn

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr

    Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

    Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06196 490-205

    Telefon Festnetz: 06196 490-547

    Fax: 06196 490-400

    E-Mail: standesamt@eschborn.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Eschborn - Fachbereich III Bürgerdienste, Stadtleben, Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Erhard-Straße 30-34

    65760 Eschborn

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweise zur Identität, Staatsangehörigkeit und Abstammung, zum Familienstand und ggf. zur Auflösung der Vorehe(n)
    • Sämtliche Urkunden sind im Original vorzulegen. Das Standesamt erteilt Auskunft darüber, in welcher Form (z.B. mit Apostille oder Legalisation) die Urkunden verwendungsfähig sind.
       

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja, beim Standesamt
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja
     

    Voraussetzungen

    Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses setzt den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit voraus.
    Sie können die Ausstellung eines deutschen Ehefähigkeitszeugnisses auch beantragen, wenn Sie ein Staatenloser, heimatloser Ausländer oder ausländischer Flüchtling im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind und Sie das Ehefähigkeitszeugnis zur Eheschließung im Ausland benötigen.
    Die Beantragung kann nur über das Standesamt gestellt werden.
    Auch Vor- und Sachstandsanfragen sind nicht an das Oberlandesgericht, sondern ausschließlich an das Standesamt zu richten.
     

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung
    • Frist: 1 Monat
       

    Verfahrensablauf

    Die Ausstellung in einem deutschen Standesamt beantragen.

    • Informieren Sie sich bei der ausländischen Stelle Ihrer Eheschließung, ob ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis gefordert wird
    • Beantragen Sie im deutschen Standesamt das Formular zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses (Antragsvordruck).
    • Der/die Standesbeamte/in bereitet den Antrag vor und berät Sie im Einzelfall über noch benötigte Unterlagen.
    • Der/die Standesbeamte/in prüft und entscheidet über den Ausgang Ihres Antrags und stellt nach erfolgreicher Prüfung das Ehefähigkeitszeugnis aus.

    Online-Beantragung:

    • Damit das Standesamt Ihre Ehefähigkeit nach deutschem recht bestätigen kann, geben Sie im Online-Formular Ihre persönlichen Daten an und laden Sie erforderliche Nachweise hoch. So kann das Standesamt nach einer ersten Durchsicht Ihres Antrags Kontakt mit Ihnen aufnehmen und Ihnen mitteilen, welche Dokumente im Original vorgelegt werden müssen.
    • Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Sie anfallen. Bei einer Zustellung des Ehefähigkeitszeugnisses per Post fallen möglicherweise zusätzliche Versandkosten an. Die Versandkosten werden unter Umständen erst im Nachgang erhoben. Bei einem Versand ins Ausland fallen die Kosten entsprechen höher aus.
       

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Monate

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren variiert je nach Gebührenordnung. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Eheschließung".

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.11.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008

    Technisch geändert am 21.03.2025

    Stichwörter

    Ausstellung, Eheunbedenklichkeitsbescheinigung, Asylberechtigt, Heirat, Ausländisch, heimatlos, Zeugnis, Ehefähig, Staatsangehörige, Hochzeit, Deutsch, Ehefähigkeitszeugnis, Staatenlos, Flüchtling, Bescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019