Nutzungsänderung von Gebäuden
Beschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.
Zuständigkeit
Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.
Hinweise für Waldeck-Frankenberg: Nutzungsänderung von Gebäuden
Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Bauen einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde / Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Bauen
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 08. Dez
35066 Frankenberg (Eder)
Kontakt
Telefon: 05631 954-1418
E-Mail: bauen@lkwafkb.de
Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Dienstag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Mittwoch 08.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.30 Uhr
Freitag 08.30 – 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05633 9899-19
E-Mail: lothar.lemberg@diemelsee.de
Kontaktperson
Herr Lothar Lemberg
Postanschrift
Am Kahlenberg 1
34519 Diemelsee
Telefon Festnetz: 05633 989919
E-Mail: lothar.lemberg@diemelsee.de
Frau Anke Linnekugel
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
- Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
- Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
- Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
- Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
- Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
- Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Nutzungsänderung von Gebäuden, Vermessung, Baugenehmigung, ALKIS, Bauleitplanung