Nutzungsänderung von Gebäuden
Beschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.
Zuständigkeit
Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Hersfeld-Rotenburg - Bauordnung
Adresse
Postanschrift
Friedloser Str. 12
36251 Bad Hersfeld
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: bauaufsicht@hef-rof.de
Formulare
GEG- Erfüllungserklärung Bestandsbauten
GEG- Erfüllungserklärung Neubauten
Bauamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montg., Mittw., Freitg: 07.30 bis 16.30 Uhr Dienstag: 07.30 bis 18.00 Uhr Freitag: 07.30 bis 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06673 9210-15
E-Mail: norbert.fenner@haunetal.de
Kontaktperson
Herr Annika Siebert
Telefon Festnetz: 06673 9210-17
E-Mail: annika.siebert@haunetal.de
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
- Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
- Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
- Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
- Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
- Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
- Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)
Formulare
Hinweise für Hersfeld-Rotenburg: Nutzungsänderung von Gebäuden
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Nutzungsänderung von Gebäuden, Vermessung, Baugenehmigung, ALKIS, Bauleitplanung