Nutzungsänderung von Gebäuden
Beschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Bad Salzschlirf
Adresse
Besucheranschrift
Fuldaer Straße 2
36364 Bad Salzschlirf
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Fulda - Bauaufsicht
Adresse
Hausanschrift
(Haupteingang: Tannenbergstraße)
Wörthstraße 15
36037 Fulda
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Haltestellen
- Haltestelle: Wörthstraße
Bus: Linie Linie 6 - Haltestelle: Ochsenwiese
Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B - Haltestelle: Wörthstraße
Bus: Linie Linie 6 - Haltestelle: Ochsenwiese
Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Vermessung, Bauleitplanung, ALKIS, Nutzungsänderung von Gebäuden, Baugenehmigung