Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung
    99012071006000

    Nutzungsänderung von Gebäuden

    Beschreibung

    Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Bauaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Schiede 43
    65549 Limburg a. d. Lahn

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie Termine in folgenden Servicezeiten:

    Montag bis Mittwoch: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Donnerstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie  14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Freitag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008
    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Vermessung, Bauleitplanung, ALKIS, Nutzungsänderung von Gebäuden, Baugenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019