Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung
    99012071006000

    Nutzungsänderung von Gebäuden

    Beschreibung

    Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Landkreis Gießen

    Adresse

    Hausanschrift

    Riversplatz 1-9

    35394 Gießen

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    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 07 60

    35352 Gießen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0641 9390-0

    E-Mail: info@lkgi.de

    Internet

    Weitere Informationen

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    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Hungen - Technische Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 7

    35410 Hungen

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten: Mo. u. Fr 08:00 bis 12:30 Uhr Di. 08.00 bis 16.30 Uhr Mi. 7.00 bis 12.30 Uhr Do 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06402 8517

    Fax: 06402 85-54

    E-Mail: info@hungen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Hungen - Bauordnung und Planung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 7

    35410 Hungen

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten: Mo. u. Fr 08:00 bis 12:30 Uhr Di. 08.00 bis 16.30 Uhr Mi. 7.00 bis 12.30 Uhr Do 14:00 bis 18:00 Uhr

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    Fax: 06402 85-54

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2025

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
    • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
    • Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
    • Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
    • Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
    • Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
    • Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    ALKIS, Bauleitplanung, Nutzungsänderung von Gebäuden, Vermessung, Baugenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019