Nutzungsänderung von Gebäuden
Beschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.
Hinweise für Wetteraukreis: Baugenehmigungen
Alle weiteren Informationen finden Sie unter dem angegebenen Link.
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Zuständigkeit
Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.
Ansprechpartner
Wetteraukreis - Bauordnung - Außenstelle Büdingen
Adresse
Postanschrift
Postfach 11 40
63652 Büdingen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr
Dienstag 07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch 07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag 07:30 – 12:30 Uhr, 13:30 – 16:00 Uhr
Freitag 07:30 – 12:00 Uhr
Telefonische Sprechzeiten:
Montag – Donnerstag 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06042 989-4541
E-Mail: Bauaufsicht@wetteraukreis.de
E-Mail: Bauen.Akteneinsicht@wetteraukreis.de
E-Mail: Bauen.Baulasten@wetteraukreis.de
E-Mail: Denkmalbeirat@wetteraukreis.de
E-Mail: Denkmalschutz@wetteraukreis.de
E-Mail: Bauen.Online@wetteraukreis.de
Internet
Stichwörter
Bauamt, Bauaufsicht, Baupolizei, Untere Bauaufsichtsbehörde, Untere Denkmalschutzbehörde
Stadt Ortenberg - Zentrale Bauaufgaben
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Marktplatz
Anzahl der Stellplätze: 100
Gebührenfrei
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag von 09:00 - 12:00 Uhr Dienstag von 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr Freitag von 09:00 - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06046 8000-29
Telefon: 06046 8000-27
Telefon: 06046 8000-28
Telefax: 06046 8000-85
E-Mail: bauamt@ortenberg.net
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
- Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
- Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
- Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
- Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
- Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
- Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauleitplanung, Baugenehmigung, Nutzungsänderung von Gebäuden, ALKIS, Vermessung