Nutzungsänderung von Gebäuden
Beschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Geisenheim - IV/2 Bauleitplanung, Bauanträge
Adresse
Hausanschrift
Winkeler Straße 46
65366 Geisenheim
Öffnungszeiten
Montags - freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bürgerbüro
Montag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Samstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Rheingau-Taunus-Kreis
Adresse
Hausanschrift
Heimbacher Straße 7
65307 Bad Schwalbach
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Allgemeine Parkplätze
Anzahl der Stellplätze: 300
Gebührenfrei
Mutter- und Kindparkplatz: An Eingang 2, Kreishaus Bad Schwalbach
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Kreishaus in Bad Schwalbach sowie die Außenstellen in Idstein und Rüdesheim am Rhein sind mit Einschränkungen für den Publikumsverkehr geöffnet.
- Einlass ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung (mit Ausnahmen bei den Zulassungsstellen)
- Erscheinen Sie pünktlich am verabredeten Eingang, um Warteschlangen zu vermeiden.
Telefonische Erreichbarkeit:
Zentrale Rufnummer der Kreisverwaltung Bad Schwalbach: Tel. 06124 510-0.
Erreichbarkeit: Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr, Mo+Mi+Do 14:00-15:30 Uhr sowie Di 14:00-18:00.
Kontakt
Internet
Stichwörter
Kreisverwaltung Rheingau-Taunus
Gemeinde Geisenheim - IV/1.1 Hochbau, Bauanträge, Denkmäler, Spielplätze
Adresse
Hausanschrift
Winkeler Straße 46
65366 Geisenheim
Öffnungszeiten
Montags - freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bürgerbüro
Montag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Samstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Martina Erbs
Hausanschrift
Winkeler Straße 46
65366 GeisenheimE-Mail: Martina.Erbs@Geisenheim.de
Telefon Festnetz: +49 6722 701-161
Fax: +49 6722 701-261
Internet
Handlungsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Vermessung, Bauleitplanung, ALKIS, Nutzungsänderung von Gebäuden, Baugenehmigung