Nutzungsänderung von Gebäuden
Beschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.
Hinweise für Kriftel: Spezielle Hinweise für Gemeindeverwaltung Kriftel
- Amt für Bauen und Umwelt -
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus
Telefon: 06192 201-2222
Fax: 06192 201-1892
E-Mail: bauen-umwelt@mtk.org
Webadresse: https://www.mtk.org
- Amt für Bauen und Umwelt -
Am Kreishaus 1-5
65719 Hofheim am Taunus
Telefon: 06192 201-2222
Fax: 06192 201-1892
E-Mail: bauen-umwelt@mtk.org
Webadresse: https://www.mtk.org
Ansprechpartner
Gemeindeverwaltung Kriftel - Bauberatung
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Kontakt
E-Mail: bauamt@kriftel.de
Kontaktperson
Christian Schwarz
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06192 45514
E-Mail: christian.schwarz@kriftel.de
Telefon Festnetz: 06192 4004-73
Main-Taunus-Kreis - Amt für Bauen und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag
Nach Terminvereinbarung
Dienstag
Nach Terminvereinbarung
Mittwoch
Nach Terminvereinbarung
Donnerstag
Nach Terminvereinbarung
Freitag
Nach Terminvereinbarung
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
- Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
- Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
- Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
- Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
- Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
- Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Vermessung, Nutzungsänderung von Gebäuden, ALKIS, Bauleitplanung, Baugenehmigung