Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung
    99012071006000

    Nutzungsänderung von Gebäuden

    Beschreibung

    Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.

    Hinweise für Hochtaunuskreis: Nutzungsänderung v. Gebäuden

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Glashütten im Taunus - Amt III - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßborner Weg 2

    61479 Glashütten

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    Montag 13:30 - 16:00 Uhr
    Dienstag 13:30 - 18:00 Uhr
    Mittwoch bis Donnerstag 13:30 - 16:00 Uhr

    Termin nur nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06174 292-30

    Telefon Festnetz: 06174 292-31

    Telefon Festnetz: 06174 292-32

    Telefon Festnetz: 06174 292-33

    Fax: 06174 292-43

    E-Mail: bauamt@gemeinde-glashuetten.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Hochtaunuskreis - Bauaufsicht, Denkmalschutz und Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Erhard-Anlage 1-5

    61352 Bad Homburg v. d. Höhe

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    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkhaus A und B
    Anzahl der Stellplätze: 106
    Gebührenpflichtig

    Haltestellen

    • Haltestelle: Landratsamt
      Linien:
      • Bus: Linie 17
      • Bus: Linie 7

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06172 999-0

    Fax: 06172 999-6399

    E-Mail: bis@hochtaunuskreis.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweise ist möglich: Überweisung

    Weitere Informationen

    Bezüglich Bauvorhaben in den Städten Bad Homburg und Oberursel, die über eigene Bauaufsichtsbehörden verfügen, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung.

    Die Ansprechpartner der Bauaufsicht des Hochtaunuskreises finden Sie hier.


    Bezahlmöglichkeiten: Überweisung

    Stichwörter

    Bauakten, Bauamt, Bauaufsicht, Bauaufsichtsamt, Bauen, Baulasten, Denkmalpflege, Denkmalschutz, Immission, Kulturdenkmal

    Version

    Technisch geändert am 09.07.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
    • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
    • Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
    • Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
    • Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
    • Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
    • Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    ALKIS, Bauleitplanung, Nutzungsänderung von Gebäuden, Vermessung, Baugenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019