Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung
    99012071006000

    Nutzungsänderung von Gebäuden

    Beschreibung

    Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Bischofsheim - Bauen, Soziales und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    (Dienstgebäude: Schulstraße 15, Schulstraße 34, Bücherei: Schulstraße 32, Jugendhaus: Schulstraße 55)

    Schulstraße 13

    65474 Bischofsheim

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    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Mainz-Bischofsheim oder Haltestelle Darmstädter Straße
      Linien:
      • Bus: Linie 54 / 55 / 72 / 827
      • S-Bahn: Linie S8 / S9
    Postanschrift

    Postfach 1163

    65469 Bischofsheim

    Öffnungszeiten

    Die Öffnungszeiten der Verwaltung sind:
    Montag 08.00-12.00 Uhr
    Dienstag 08.00-12.00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 08.00-12.00 und 13.30-18.00 Uhr
    Freitag 08.00-12.00 Uhr

    Die Öffnungszeiten des Bürgerservice sind:
    Montag 08.00-12.00 Uhr
    Dienstag 08.00-12.00 Uhr
    Mittwoch geschlossen
    Donnerstag 08.00-12.00 und 13.30-19.00 Uhr
    Freitag 08.00-12.00 Uhr

    Die Öffnungszeiten der Bücherei sind:
    Dienstag 15.00 bis 18.00 Uhr
    Mittwoch 10.00 bis 13.00 und 15.00-18.00 Uhr
    Donnerstag 15.00 bis 19.00 Uhr
    Freitags 15.00 bis 18.00 Uhr
    Samstags 10.00 bis 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06144 404-0

    Fax: 06144 404-69

    E-Mail: gemeindeverwaltung@bischofsheim.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Landkreis Groß-Gerau - Bürgerdienste - Bauaufsicht - Bauordnungs- und Wohnungswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Seipp-Straße 4

    64521 Groß-Gerau

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06152 989-526(Service Telefon für allgemeine Auskünfte: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr)

    Telefon Festnetz: 06152 989-526(Telefonische Erreichbarkeit der technischen Sachbearbeiter und Verwaltungssachbearbeiter: Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr)

    Fax: 06152 989-580

    E-Mail: bauaufsicht@kreisgg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
    • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
    • Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
    • Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
    • Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
    • Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
    • Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    ALKIS, Bauleitplanung, Nutzungsänderung von Gebäuden, Vermessung, Baugenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019