Nutzungsänderung von Anlagen Genehmigung

    Nutzungsänderung von Gebäuden

    Beschreibung

    Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Pfungstadt - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 12-14

    64319 Pfungstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

        

    Montag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Dienstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Mittwoch:

    geschlossen

    Donnerstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Freitag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr


    Bitte beachten Sie: Termine nur nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefax: 06157 988-1314

    E-Mail: bauamt@pfungstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Pfungstadt - Bauen, Umwelt, Stadtplanung, Klimaschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchstraße 12-14

    64319 Pfungstadt

    Öffnungszeiten

    Montag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Dienstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Mittwoch:

    geschlossen

    Donnerstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Freitag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 06157 988-1187

    Telefax: 06157 988-1314

    E-Mail: bauamt@pfungstadt.de

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 410 Bauaufsicht, Denkmalschutz, Immissionsschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Jägertorstraße 207

    64289 Darmstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon: 06151 881-2341

    E-Mail: bauaufsicht@ladadi.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
    • Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
    • Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
    • Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
    • Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
    • Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
    • Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)

    Handlungsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch erstellt am 13.11.2008

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Baugenehmigung, Vermessung, Bauleitplanung, ALKIS, Nutzungsänderung von Gebäuden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019