Nutzungsänderung von Gebäuden
Beschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.
Zuständigkeit
Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Münster (Hessen) - AG III/2 - Hochbau
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Rathausplatz
Anzahl der Stellplätze: 20
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Münster (Hessen)
Linien:- Regionalbahn: Linie RB61
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: +49 6071 3002-301(Hochbau)
Telefon: +49 6071 3002-303(Hallenvermietung)
Telefon: +49 6071 3002-302(Hausverwaltung / Liegenschaften)
Telefon: +49 6071 3002-304(Bauberatung)
Telefon: +49 6071 3002-308(Grünflächenamt)
Telefon: +49 6071 3002-307(Spielplätze)
E-Mail: hochbau@muenster-hessen.de(Hochbau)
E-Mail: hallenvermietung@muenster-hessen.de(Hallenvermietung)
E-Mail: hausverwaltung@muenster-hessen.de(Hausverwaltung)
E-Mail: bauberatung@muenster-hessen.de(Bauberatung)
E-Mail: gruenflaechen@muenster-hessen.de(Grünflächenamt)
E-Mail: spielplaetze@muenster-hessen.de(Spielplätze)
Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg - 410 Bauaufsicht, Denkmalschutz, Immissionsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06151 881-2341
E-Mail: bauaufsicht@ladadi.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
- Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
- Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
- Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
- Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
- Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
- Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauleitplanung, Baugenehmigung, Nutzungsänderung von Gebäuden, ALKIS, Vermessung