Nutzungsänderung von Gebäuden
Beschreibung
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Die Änderung der Nutzung - auch ohne bauliche Änderungen - ist baugenehmigungspflichtig, wenn das öffentliche Baurecht an die bauliche Anlage in der neuen Nutzung andere oder weitergehende Anforderungen stellt. Das ist in der Regel der Fall. Das Verfahren entspricht dem der Genehmigung von Neubauten.
Zuständigkeit
Für genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen ist der Bauantrag schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese beteiligt die Gemeinde.
Ansprechpartner
Stadt Viernheim - Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Kundenparkplätze am Gebäude
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Walter-Gropius Allee (Linie 5)
Linien:- Regionalbahn: Linie VRN
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Informationen zu unseren Öffnungszeiten finden Sie unter www.viernheim.de
Telefonisch ist das Bürgerbüro unter der Hotline 115 (ohne Vorwahl) zu erreichen.
PERSÖNLICHE VORSPRACHE NUR NACH TERMIN MÖGLICH.
Termine für das Bürgerbüro bitte unter Online Terminvereinbarung.
Zentrale Rufnummern:
Bürgerbüro:115 (ohne Vorwahl)
Zentrale:+49 6204 988-0
Standesamt:+49 6204 988-333
Ordnungsamt:+49 6204 988-444
Volkshochschule:+49 6204 988-400
Musikschule:+49 6204 988-403
Bürgerkommune:+49 6204 988-412
Weitere Informationen unter: Kontakt & Öffnungszeiten | www.viernheim.de
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular auf amtlichem Vordruck mit allen notwendigen Unterschriften
- Betriebsbeschreibung (bei gewerblichen Vorhaben)
- Liegenschaftsplan (ggf. Auszug aus dem Liegenschaftskataster)
- Bauzeichnungen mit Eintragung der bisherigen und künftigen Nutzung
- Bauzahlenberechnung wie Wohn- oder Nutzflächenberechnung
- Stellplatznachweis für den Mehrbedarf
- Baubeschreibung und Herstellungskosten (soweit bauliche Änderungen anfallen)
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauleitplanung, Baugenehmigung, Nutzungsänderung von Gebäuden, ALKIS, Vermessung