Zoo Genehmigung

    Zoo - Genehmigung

    Beschreibung

    Zoos sind dauerhafte Einrichtungen, in denen lebende Tiere wild lebender Arten
    zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraumes von mindestens 7 Tagen im Jahr gehalten werden. Nicht als Zoo gelten

    • Zirkusse,
    • Tierhandlungen,
    • Gehege zur Haltung von nicht mehr als 5 Arten von Schalenwild, das im Bundesjagdgesetz aufgeführt ist, oder Einrichtungen, in denen nicht mehr als 20 Tiere anderer wild lebender Arten gehalten werden.

    Die Errichtung, der Betrieb und die wesentliche Änderung von Zoos bedürfen der Genehmigung durch die zuständige obere Naturschutzbehörde.
     

    Zuständigkeit

    Weitere Informationen zu den Genehmigungsvoraussetzungen und Anforderungen erhalten Sie bei den oberen Naturschutzbehörden der Regierungspräsidien unter den nachfolgenden Links.
     

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 53.1 - Forsten und Naturschutz I (Forsten, Eingriffs- und Ausgleichsregelung, Umweltfolgenabschätzung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Friedrich-Händel-Straße 3

    35578 Wetzlar

    (Gebäude B1)

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz

    Adresse

    Postanschrift

    Gymnasiumstraße 4

    Postfach

    65589 Hadamar

    (Schloss)

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 53.2 - Naturschutz II (Artenschutz, Biodiversität, Fischerei, Naturschutzfinanzierung)

    Adresse

    Hausanschrift

    Georg-Friedrich-Händel-Straße 3

    35578 Wetzlar

    (Gebäude B1)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 22.05.2017

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Tierschutz, Tierpark, Wild Tiere, Tiere, Tiergarten, HMUKLV, Zoo, Zurschaustellung von Tieren, Zoo Genehmigung, Tierhaltung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English