Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme

    Landpachtverträge Abschluss

    Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.

    Beschreibung

    Landpachtverträge über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke bis zu einem Hektar sind in Hessen von der Anzeigepflicht ausgenommen. Alle anderen abgeschlossenen Landpachtverträge oder deren Änderungen sind bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die zuständigen Behörden sind die Landwirtschaftsbehörden der Landkreise in deren Bezirk die Hofstelle des Verpächters liegt. Ist eine solche Hofstelle nicht vorhanden, so ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen.

    Ansprechpartner der Landkreise und weitergehende Informationen finden Sie auf nachfolgender Seite:

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Kreis Limburg-Weilburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Gymnasiumstraße 4

    65589 Hadamar

    (Schloss)

    Hausanschrift

    Freiherr-vom-Stein-Platz 1

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Hausanschrift

    Gartenstraße 1

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Hausanschrift

    Schiede 43

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Hausanschrift

    Schiede 20

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Hausanschrift

    Westerwaldstraße 111

    65549 Limburg a. d. Lahn

    Hausanschrift

    Limburger Straße 8 - 10

    35781 Weilburg

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

    Donnerstag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Freitag: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 15.04.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeindeverwaltung Dornburg - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus, Frickhofen, Egenolfstraße 26

    65599 Dornburg

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 25
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Nachmittags nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Telefon: +49 6436 9131-0

    Telefax: +49 6436 9131-32

    E-Mail: Info@dornburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders 

    Formulare

    Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
    Persönliches Erscheinen: nein

    Voraussetzungen

    Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
    Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
    Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

    Fristen

    Die Entscheidung über die Beanstandung eines Landpachtvertrags oder einer Vertragsänderung ist binnen eines Monats nach Anzeige des Vertragsabschlusses oder der Vertragsänderung durch schriftlichen Bescheid zu treffen. Dauert die Prüfung des Landpachtvertrags voraussichtlich länger, ist vor Ablauf der Frist den Vertragsteilen ein Zwischenbescheid zu erteilen, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert.

    Bearbeitungsdauer

    Innerhalb der 1-Monatsfrist

    Kosten

    Es fallen derzeit keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2008

    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Verpachtung, landwirtschaftliche Flächen, Landpachtvertrag, Pachtflächen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019