Landpachtverträge Abschluss
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.
Beschreibung
Landpachtverträge über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke bis zu einem Hektar sind in Hessen von der Anzeigepflicht ausgenommen. Alle anderen abgeschlossenen Landpachtverträge oder deren Änderungen sind bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die zuständigen Behörden sind die Landwirtschaftsbehörden der Landkreise in deren Bezirk die Hofstelle des Verpächters liegt. Ist eine solche Hofstelle nicht vorhanden, so ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen.
Ansprechpartner der Landkreise und weitergehende Informationen finden Sie auf nachfolgender Seite:
Ansprechpartner
Wettenberg - Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr Samstag: geschlossen Sonntag: geschlossen
Kontakt
Internet
Landkreis Gießen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 07 60
35352 Gießen
Kontakt
Telefon: 0641 9390-0
E-Mail: info@lkgi.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
erforderliche Unterlagen
Abgeschlossener Landpachtvertrag bzw. Änderungen, mit Angabe des Absenders
Formulare
Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein
Voraussetzungen
Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.
Fristen
Die Entscheidung über die Beanstandung eines Landpachtvertrags oder einer Vertragsänderung ist binnen eines Monats nach Anzeige des Vertragsabschlusses oder der Vertragsänderung durch schriftlichen Bescheid zu treffen. Dauert die Prüfung des Landpachtvertrags voraussichtlich länger, ist vor Ablauf der Frist den Vertragsteilen ein Zwischenbescheid zu erteilen, durch den sich die Frist auf zwei Monate verlängert.
Bearbeitungsdauer
Innerhalb der 1-Monatsfrist
Kosten
Es fallen derzeit keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2022
Stichwörter
Landpachtvertrag, Verpachtung, Pachtflächen, landwirtschaftliche Flächen