Anzeige Landpachtvertragsabschluss Entgegennahme
    99078021261000

    Landpachtverträge Abschluss

    Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.

    Beschreibung

    Landpachtverträge über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke bis zu einem Hektar sind in Hessen von der Anzeigepflicht ausgenommen. Alle anderen abgeschlossenen Landpachtverträge oder deren Änderungen sind bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die zuständigen Behörden sind die Landwirtschaftsbehörden der Landkreise in deren Bezirk die Hofstelle des Verpächters liegt. Ist eine solche Hofstelle nicht vorhanden, so ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen.

    Ansprechpartner der Landkreise und weitergehende Informationen finden Sie auf nachfolgender Seite:

    Ansprechpartner

    Main-Kinzig-Kreis - Umwelt, Naturschutz u. ländlicher Raum - ALR-Landwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Barbarossastr. 16-24
    63571 Gelnhausen

    Kontakt speichern

    Postanschrift

    Postfach 1465
    63569 Gelnhausen

    Hausanschrift

    Zum Wartturm 11-13
    63571 Gelnhausen

    Kontakt speichern

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
    Mo. - Mi. 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
    Do. 13.00 Uhr - 17.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06051 85-15669

    Fax: 06051 85-15640

    E-Mail: umweltamt@mkk.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Gemeindeverwaltung Linsengericht - Liegenschaftsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Amtshofstraße 1
    63589 Linsengericht

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6051 709-6108

    Fax: +49 6051 709-900

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
    Persönliches Erscheinen: nein

    Voraussetzungen

    Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
    Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
    Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2008
    Technisch geändert am 26.02.2025

    Stichwörter

    Verpachtung, landwirtschaftliche Flächen, Pachtflächen, Landpachtvertrag

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019