Landpachtverträge Abschluss
Wenn Sie einen Landpachtvertrag abgeschlossen haben oder eine Änderung dazu mitteilen möchten, ist dies bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen.
Beschreibung
Landpachtverträge über landwirtschaftliche Betriebe oder Grundstücke bis zu einem Hektar sind in Hessen von der Anzeigepflicht ausgenommen. Alle anderen abgeschlossenen Landpachtverträge oder deren Änderungen sind bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die zuständigen Behörden sind die Landwirtschaftsbehörden der Landkreise in deren Bezirk die Hofstelle des Verpächters liegt. Ist eine solche Hofstelle nicht vorhanden, so ist die Behörde zuständig, in deren Bezirk die verpachteten Grundstücke ganz oder zum größten Teil liegen.
Ansprechpartner der Landkreise und weitergehende Informationen finden Sie auf nachfolgender Seite:
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Umwelt, Naturschutz u. ländlicher Raum - ALR-Landwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Barbarossastr. 16-24
63571 Gelnhausen
Postanschrift
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Hausanschrift
Zum Wartturm 11-13
63571 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mo. - Mi. 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Do. 13.00 Uhr - 17.30 Uhr
Kontakt
Internet
Gemeindeverwaltung Linsengericht - Liegenschaftsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Amtshofstraße 1
63589 Linsengericht
Kein Aufzug vorhanden
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 6051 709-6108
Fax: +49 6051 709-900
Formulare
Schriftform erforderlich: nein, Änderungen können auch mündlich mitgeteilt werden
Persönliches Erscheinen: nein
Voraussetzungen
Abgeschlossener Vertrag nach Vorschriften des § 585 BGB, hiernach unter Angabe:
Verpächter, Pächter, Grundstücksbezeichnung, Pachtzeit, Pachtpreis
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der abgeschlossene Landpachtvertrag zwischen dem Verpächter und dem Pächter wird innerhalb eines Monats vom Verpächter oder dem Pächter bei der zuständigen Behörde vorgelegt.
Die zuständige Behörde überprüft den Vertrag auf Vollständigkeit hinsichtlich der Beurteilung nach dem LPachtVG.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2022
Stichwörter
Verpachtung, landwirtschaftliche Flächen, Pachtflächen, Landpachtvertrag