Hausschlachtung
Beschreibung
Hausschlachtung ist eine Schlachtung außerhalb gewerblicher Schlachtstätten, wobei das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden darf.
Wer Tiere schlachtet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
Bei Hausschlachtungen erfolgt eine Anmeldung zur amtlichen Schlachttieruntersuchung für als Haustiere oder Farmwild gehaltene Huftiere nur dann, wenn der Tierbesitzer unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist.
Der amtlichen Fleischuntersuchung, die auch bei Hausschlachtungen zu erfolgen hat, unterliegen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und andere Paarhufer, Pferde und andere Einhufer, sofern ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist. Bei Kaninchen können diese Untersuchungen unterbleiben, wenn keine Merkmale festgestellt werden, die das Fleisch bedenklich zum Genuss für den Menschen erscheinen lassen. Gehegewild ist ebenfalls der Schlachttier- und Fleischuntersuchung zu unterziehen.
Zuständigkeit
Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Fachdienst 6300 - Veterinärwesen, Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Busverbindung
Linien:- Bus: Linie Linie 8: Haltestelle Marianum
- Haltestelle: Busverbindung
Linien:- Bus: Linie Linie 1 und 9 A/B: Haltestelle Klinikum West
- Haltestelle: Busverbindung
Linien:- Bus: Linie Linie 2: Haltestelle Schillerstraße oder Klinikum West
Postanschrift
Postfach 1654
36006 Fulda
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mittwoch und Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0661 6006-6131
Telefon: 0661 6006-6132
Telefon: 0661 6006-6133
Telefax: 0661 6006-6121
E-Mail: veterinaeramt@landkreis-fulda.de
Internet
Stichwörter
Veterinäramt
Rechtsgrundlage(n)
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
- Verordnung über Anforderungen an die Hygiene beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von bestimmten Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische-Lebensmittel-Hygieneverordnung - Tier-LMHV)
- Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung - Tier-LMÜV)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 19.02.2018
Stichwörter
Fleischbeschau, Schlachten, Hausschlacht, Schweineschlacht, Schlachtung, Tiere, Fleisch, Schlachttieruntersuchung, Schlachtfest, Hausschlachtung, Metzger, Trichinenuntersuchung, Lebendbeschau