Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in oder auf Lebensmitteln oder Futtermitteln Veröffentlichung
    99118013140000

    Futtermittelqualität überwachen

    Beschreibung

    Bei Ihnen, als Futtermittelunternehmer, liegt die Hauptverantwortung für die Einhaltung des Futtermittelrechts - und insbesondere der Sicherheit der Futtermittel. Um dieses Prinzip zu ergänzen und zu unterstützen, müssen die zuständigen Behörden angemessene und wirksame Kontrollen gewährleisten.

    Wenn Ihre Futtermittel unsicher sind, sind Sie verpflichtet, diese zurückzuziehen oder zurückzugeben. Sie sind auch verpflichtet, die zuständigen Behörden zu benachrichtigen. Die Behörden können so überwachen, ob Sie geeigneten Maßnahmen getroffen haben oder dass Sie zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung oder Beseitigung eines Futtermittelsicherheitsrisikos ergreifen müssen.

    Die amtliche Futtermittelüberwachung überwacht Erzeuger, Hersteller- und Handelsbetriebe von Futtermitteln aller Art. Sie als Unternehmen müssen dafür Sorge tragen, dass Ihre Futtermittel sicher sind.

    Die Unbedenklichkeit von Futtermitteln für die Tiere und den daraus gewonnenen Lebensmitteln wird überwiegend anhand von Betriebsprüfungen und Probenahmen mit anschließenden Laboruntersuchungen überprüft. Auch Kennzeichnungskontrollen und Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln auf allen Produktionsstufen sind Bestandteil der Futtermittelüberwachung.

    zuständige Stelle

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 51.3 - Qualitätssicherung für Futtermittel und tierische Erzeugnisse

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 51.3 - Qualitätssicherung für Futtermittel und tierische Erzeugnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Schanzenfeldstraße 8-12

    35578 Wetzlar

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    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 641 303-0

    E-Mail: AbtV@rpgi.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Durch die Futtermittelkontrolleurin oder den Futtermittelkontrolleur erfolgt eine umfangreiche Ursachenermittlung. Sie stellen die Quelle der Kontamination oder den Grund der Überschreitung des Höchstgehaltes fest und beseitigen ihn damit für die Zukunft.

    Kosten

    Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach Zeitaufwand und basiert auf der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (VwKostO-MLU).

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) am 04.04.2025

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2008

    Technisch geändert am 20.10.2025

    Stichwörter

    Landwirt, Landwirtschaft, Kontrolle, Futtermittelhändler, HMLU, Futtermittelunternehmen, Futtermittel, Futtermittelkontrolle, Futter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019