Futtermittelqualität überwachen
Beschreibung
Bei Ihnen, als Futtermittelunternehmer, liegt die Hauptverantwortung für die Einhaltung des Futtermittelrechts - und insbesondere der Sicherheit der Futtermittel. Um dieses Prinzip zu ergänzen und zu unterstützen, müssen die zuständigen Behörden angemessene und wirksame Kontrollen gewährleisten.
Wenn Ihre Futtermittel unsicher sind, sind Sie verpflichtet, diese zurückzuziehen oder zurückzugeben. Sie sind auch verpflichtet, die zuständigen Behörden zu benachrichtigen. Die Behörden können so überwachen, ob Sie geeigneten Maßnahmen getroffen haben oder dass Sie zusätzliche Maßnahmen zur Verringerung oder Beseitigung eines Futtermittelsicherheitsrisikos ergreifen müssen.
Die amtliche Futtermittelüberwachung überwacht Erzeuger, Hersteller- und Handelsbetriebe von Futtermitteln aller Art. Sie als Unternehmen müssen dafür Sorge tragen, dass Ihre Futtermittel sicher sind.
Die Unbedenklichkeit von Futtermitteln für die Tiere und den daraus gewonnenen Lebensmitteln wird überwiegend anhand von Betriebsprüfungen und Probenahmen mit anschließenden Laboruntersuchungen überprüft. Auch Kennzeichnungskontrollen und Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit von Futtermitteln auf allen Produktionsstufen sind Bestandteil der Futtermittelüberwachung.
zuständige Stelle
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 51.3 - Qualitätssicherung für Futtermittel und tierische Erzeugnisse
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 51.3 - Qualitätssicherung für Futtermittel und tierische Erzeugnisse
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 641 303-0
E-Mail: AbtV@rpgi.hessen.de
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Durch die Futtermittelkontrolleurin oder den Futtermittelkontrolleur erfolgt eine umfangreiche Ursachenermittlung. Sie stellen die Quelle der Kontamination oder den Grund der Überschreitung des Höchstgehaltes fest und beseitigen ihn damit für die Zukunft.
Kosten
Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach Zeitaufwand und basiert auf der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (VwKostO-MLU).
Weitere Informationen
- Verbraucherschutz Futtermittelüberwachung RP GießenDownload von Meldeformularen und Merkblättern
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) am 04.04.2025
Stichwörter
Landwirt, Landwirtschaft, Kontrolle, Futtermittelhändler, HMLU, Futtermittelunternehmen, Futtermittel, Futtermittelkontrolle, Futter