Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen in oder auf Lebensmitteln oder Futtermitteln Veröffentlichung

    Futtermittelkontrolle

    Beschreibung

    Die Amtliche Futtermittelüberwachung erstreckt sich über alle Ebenen der Futtermittelherstellung und des Handels bis hin zu den landwirtschaftlichen Betrieben.

    Die rechtliche Grundlage für diese Kontrollen bildet die EU-Kontrollverordnung (Verordnung (EG) Nr. 882/2004)nebst  dem  Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre 2012 bis 2016 " des BMEL, BVL, BfR und der Länder Dieses Programm setzt folgende Schwerpunkte:

    • Die Kontrolle soll verhindern, dass Risiken in der Nahrungskette über die Tiere auf den Menschen übertragen werden.
    • Die Kontrolleder Futtermittel soll die Gesundheit der Tiere gewährleisten.
    • Die Kontrollen dienen der Überprüfung der ernährungsphysiologischen Qualität der Futtermittel vornehmlich durch die Bestimmung der wertgebenden Bestandteile.

    Die Untersuchungsparameter umfassen unter anderem:

    • Inhaltsstoffe, zum Beispiel Rohprotein, Fett, Energiegehalt
    • Zusatzstoffe, , Kokzidiostatika, Spurenelemente und Verschleppungen von pharmakologischen Wirkstoffen.
    • Unerwünschte Stoffe, zum Beispiel Dioxine, Schwermetalle, chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW), polychlorierte Biphenyle (PCB), Mykotoxine
    • Schädlingsbekämpfungsmittel
    • Unzulässige und verbotene Stoffe

    In die Kontrollen werden Vormischungen, Einzelfuttermittel, Alleinfuttermittel, Ergänzungsfuttermittel und Zusatzstoffe einbezogen.

    Zuständigkeit

    Für die Futtermittelkontrolle ist flächendeckend in Hessen das Regierungspräsidium Gießen zuständig.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 51.3 - Qualitätssicherung für Futtermittel und tierische Erzeugnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Schanzenfeldstraße 8-12

    35578 Wetzlar

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.05.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 13.04.2015

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Futtermittelkontrolle, Futtermittel, HMUKLV, Kontrolle, Futter, Landwirtschaft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English