Flurneuordnung
Beschreibung
Die Flurneuordnung ist in Hessen ein wichtiges Instrumentarium zur integrierten ländlichen Entwicklung durch Maßnahmen
- zur Verbesserung der Agrarstruktur,
- zur Dorferneuerung,
- zur naturnahen Entwicklung von Gewässern,
- zur Wasserrückhaltung,
- zum Schutz des Bodens und zur Verbesserung des Kleinklimas,
- zum Schutz der Natur,
- zur Landschaftspflege,
- zur Verbesserung von Freizeit- und Erholungsfunktionen,
- zur Verbesserung der (Verkehrs-) Infrastruktur sowie
- zur Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaften.
Die Flurneuordnung umfasst als Sammelbegriff
- die fünf Verfahrensarten nach dem Flurbereinigungsgesetz (Integralflurbereinigung, Unternehmensflurbereinigung, vereinfachtes Landentwicklungsverfahren, beschleunigte Zusammenlegung sowie freiwilliger Landtausch),
- die dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
- das Landmanagement und
- das SILEK.
Flurbereinigung
Die Durchführung von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz dient dem Ziel, eine raumordnerisch gewollte, regionaltypische, ökonomisch sinnvolle und umweltverträgliche Nutzung des Grund und Bodens (Landnutzung) auf der Grundlage konzeptioneller Vorgaben in sozialverträglicher Weise zu ermöglichen und nachhaltig zu sichern.
Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
Zur Erschließung der landwirtschaftlichen und touristischen Entwicklungspotenziale im ländlichen Raum können Infrastrukturmaßnahmen außerhalb von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz gefördert werden.
Landmanagement
Mit Landmanagement wird außerhalb normierter Verfahren durch Moderation, Steuerung und Begleitung von Prozessen die nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume unterstützt.
SILEK
SILEK ist ein auf einen räumlichen und thematischen Schwerpunkt beschränktes Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept, dessen Erarbeitung im Vorfeld von Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz gefördert werden kann. Unter intensiver Mitwirkung der Bevölkerung werden für einen bestimmten Raum in einem gemeinsamen Prozess Chancen für den Raum analysiert, Entwicklungsziele identifiziert und Projekte initiiert, die die nachhaltige Entwicklungsfähigkeit des Raumes stärken sollen.
Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie in den Internetauftritten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sowie des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und im Internetauftritt des Hessischen Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation
- Flurneuordnung(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen)
- Förderung(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
- Bodenmanagement(Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation)
Ansprechpartner
Bau- und Liegenschaftsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof
Linien:- Regionalbahn: Linie Rhönbahn Fulda-Gersfeld
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung:
Mo, Di, Do 08.00 bis 12.00 Uhr
Mi 08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.30 Uhr
Fr 08.00 bis 12.00 Uhr
Bürgerbüro:
Mo. Di. Do. 08.00 bis 16.00 Uhr
Mi. 08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.30 Uhr
Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr
Sa.* 10.00 bis 12.00 Uhr
* nur in geraden Kalenderwochen
Kontakt
Telefon: 06659 979-65
E-Mail: bauabteilung@eichenzell.de
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Eichenzell
Empfänger: Gemeinde Eichenzell
IBAN: DE15 5305 0180 0011 0074 01
BIC: HELADEF1FDS
Bankinstitut: Sparkasse Fulda
Stichwörter
Bauantrag, Bauverwaltung, Liegenschaften, Liegenschaftsamt
Amt für Bodenmanagement Fulda
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Amt für Bodenmanagement Fulda -Außenstelle Lauterbach-
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag und Mittwoch 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag: 8:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.10.2016
Stichwörter
Geodaten, Flurbereinigung, Landwirtschaftlicher Grundbesitz, Bodenordnung, Flurneuordnung, Forstwirtschaftlicher Grundbesitz, Geoinformationen